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Guido Winger, seines Zeichens Geschäftsführer der Firma xt:Commerce GmbH mit Sitz in Innsbruck hat am 30.04.2009 einen Gerichtstermin als Beklagter in Sachen Unterlassungsklage wegen Bedrohung.
Nachdem Steffen Winger bereits Ende 2008 "tätig" wurde und ebenfalls diverse interessante Äußerungen von sich gegeben hatte ( Steffan Winger )
....tritt /trat Guido Winger ebenfalls in die Fußstapfen der Familie Winger und hatte erst Anfang 2009 sowohl meine Lebensgefährtin, mich und Rechtsanwalt Thiemo Loof bedroht.
Ergebnis. Drei einstweilige Verfügungen gegen Guido Winger, neuerdings im Raum Köln anzutreffen und nicht mehr im Loft in Hamburg.
Basierend auf der Klageserie die seit Ende 2007 über mich herein brach, kam es immer wieder Mal zu kleinen "Aussetzern" und die kamen in gewohnt "guter Qualität". Da kann man sagen was man will, die Winger Jungs bleiben bei der einmal eingeschlagenen Linie.
Die Frage ist und war, wie weit darf sowas gehen ? Ich hatte ja auch mit IMEDES Heymann so meine Problemchen als es um den kausalen Rundumschlag ging, ich halte da gerne und immer wieder den Kopf hin - aber wenn Leute anfangen mein Umfeld bearbeiten zu wollen, werde ich immer ganz "elektrisch". Vor allem hat meine Lebensgefährtin rein gar nichts mit Winger, Shops und Klagen am Hut, von daher verbietet es sich auch, deren "Hütte anstecken" zu wollen.
Auch muss sich keiner der Winger Jungs "um meine Alte kümmern", das schaffe ich so eben noch selber, trotzdem Danke für das Angebot.
In der Warteschleife wären dann noch zwei weitere einstweilige Verfügungen gegen Guido Winger und vielleicht nutzt es was, wenn ein Gericht dem Herrn Winger mal erklärt, wo genau die Grenze des guten Geschmacks überschritten ist ?
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