Gewerbe / Ladengeschäft Fa Digibox-Shop.de e.K eingestellt

Gewerbe / Ladengeschäft Fa Digibox-Shop.de e.K eingestellt

autoresponder@digibox-shop.de

Vielen Dank für Ihre Email, Leider wurde das Gewerbe und Ladengeschäft der Fa Digibox-Shop.de e.K, Kohlenstr 86  34121 Kassel eingestellt.
Bestellungen und Anliegen welche bis zur Schließung erfolgten werden selbstverständlich alle noch Bearbeitet. Sollte Ihr Anliegen noch offen sein, so kontaktieren Sie uns bitte per Post oder Fax unter 0561 7004989 Aktuell ist leider keine telefonische Erreichbarkeit mehr gegeben.

Domaindaten

Domain digibox-shop.de
Letzte Aktualisierung 09.03.2012

Domaininhaber

Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.

Domaininhaber: MArtin Mijalkovic
Organisation: Digibox-Shop.de
Adresse: Kurfuersten Strasse 3
PLZ: 34117
Ort: Kassel
Land: DE

 

Das ist ja mal SCHADE :-)

Aber bei der Gelegenheit kann ich doch glatt noch einen Schwank aus Kassel erzählen. Da kommt ein Mann und macht einen Vertrag. Der Mann kann/will/möchte ( whatever ) aber gar nicht alles auf einmal bezahlen – klar, 3000 Rupien sind ne Menge Holz für nen kleinen Inder. Also kommt der Mann in der Nacht und bringt Geld.

Dafür bekommt der Mann auch seine Leistung, Backlinks, Texte, am Shop geschraubt und so. Das sollte kosten 1500 Rupien.

Für 1500 weitere Rupien wollte der Mann aus Kassel ein Gambio Template haben. An sich ein fairer Totto für so viel Design.

Der Mann aus Kassel war aber irgendwie gar nicht ruhig zu bekommen. Vielleicht lag das auch daran, das der Mann aus Kassel bei einem gewissen Klaubock aus Lünen im Forum herumgeisterte und sich da aufwiegeln hat lassen – das ist natürlich das gute Recht von dem Mann aus Kassel.

Der Mann aus Kassel hatte aber wohl auch schon einige Zeit die Firma Nintendo am Hals, Klagen, Gericht und so – die fanden das nämlich gar nicht so komisch, das man mit NDS Modulen und Copy Modulen die NDS Spiele ohne Kopierschutu spielen und vor allem Tauschen konnte.

Als SEO hat man dann plötzlich das Problem, das der Mann immer Sachen von einem will, die juristisch dann etwas neben dem normalen Maß der Dinge liegen.

Der Mann aus Kassel hatte jedenfalls dann die Idee, trotz geleisteter Arbeit, sein Geld zurückhaben zu wollen. Das ist nicht nett, aber kommt immer wieder Mal vor, das Leute auf den Trip kommen ( Versuch macht ja bekanntlich klug )

Doof halt nur, das die GmbH zwischenzeitlich selber Insolvent gegangen ist – da gab es also leider nix mehr zu holen.

Dann kam der Mann aus Kassel auf die Endgeniale Idee, es doch Mal mit einem Mahnbescheid zu probieren. ( ist ja nicht verboten ).

zum Vergrößern Bild klicken !

Gut. Übung macht den Meister – und da der Mann sich da irgendwie auch nicht ganz sicher war, von wem er nun sein Geld wieder haben wollte, hat er einfach Mal eine ganze Sammlung eingetragen. Einen Richtigen – und zwei Falsche.

So geht das natürlich gar nicht – also Kreuzchen gemacht und ab mit dem Wisch Retour.

Dann kam der Mann auf die ABSOLUTE KNALLER IDEE !

zum Vergrößern Bild klicken !

Der hat einfach Mal, die Summe ( angebliche Forderung ) VERZEHNFACHT !

Gut, die Idee dahinter ist ja recht Simpel. In der Annahme das wir im Urlaub sind wurde das Schriftstück also zugestellt. Frist läuft ab da. Normal ist man/Frau ja 3-4 Wochen im Urlaub, hätte bedeutet, man kommt zurück und der Herr hätte schon einen vollstreckbaren Titel gehabt ( übrigens wieder gegen den Falschen ! )

Das Wikipedia ist hier übrigens wieder ziemlich HILFREICH !

Prozessbetrug ist rechtlich das vorsätzliche Vorbringen einer falschen Aussage oder falschen Beweismitteln oder jeglicher anderer Täuschungshandlung durch eine Partei in einem Gerichtsprozess. Es ist dabei unerheblich, vor welcher Gerichtsbarkeit der Prozess stattfindet. Die Zielrichtung muss jedoch ein Vermögensschaden für den Prozessgegner sein. Die Tat ist in Deutschland ein Vergehen gem. § 263 StGB.

Die sogenannte prozessuale Wahrheitspflicht ergibt sich in Deutschland aus § 138 ZPO.

Der Prozessbetrug ist ein klassischer Dreiecksbetrug nach § 263 StGB, bei dem der getäuschte Spruchkörper des Gerichts (Richter) die Vermögensverfügung zu Lasten einer Partei oder des Angeklagten durch das Urteil vornimmt. Möglich ist auch der Prozessbetrug mit Verfügung durch den Rechtspfleger oder den Gerichtsvollzieher. Insofern ist als Vermögensschaden auch die konkrete Vermögensgefährdung ausreichend.

Auch im gerichtlichen Mahnverfahren kann ein Prozessbetrug durch falsche Angaben im Mahnantrag begangen werden.

Der versuchte Prozessbetrug beginnt mit dem Vorbringen der unwahren Tatsachen innerhalb eines Gerichtsverfahrens. Dabei muss sich die Partei dessen bewusst sein, dass die Tatsachen unwahr sind.

Wenn eine falsche Aussage, ein falsches Zeugnis, eine falsche Urkunde oder ein falsches Gutachten durch einen Zeugen oder einen Gutachter vorgelegt werden, damit zugunsten einer Partei ein bestimmter Ausgang des Verfahrens erreicht werde, ist tateinheitlich auch ggf. eine uneidliche Falschaussage, ein Meineid, eine Urkundenfälschung oder eine Urkundenunterdrückung gegeben. Wird ein Sachverständiger manipuliert, indem beispielsweise die zu begutachtenden Sachen vorher manipuliert wurden, kommt auch eine Strafbarkeit in mittelbarer Täterschaft in Betracht.

Denkbar ist auch, dass eine Anstiftung zu diesen Delikten vorliegt, wenn eine der Prozessparteien sie veranlasst hat.

 

Kurze Checkliste.:

Handlung ist strafbar.: JA

Handlung hat stattgefunden.: JA

Handlung zielt auf einen Vermögensvorteil ab .: JA

Handlung basiert auf unwahren Tatsachen.: JA

Handlung tangiert sogar Unbeteiligte.: JA

 

Also, ab zum nächsten Staatsanwalt. Da haben wir dann den Herrn ANGEZEIGT. Im ersten Mahnbescheid versucht der Herr auf ZWEI VERMÖGEN Unbeteiligter zuzugreifen und im zweiten Wahnsinns-Mahnbescheid versucht er 10 Mal so hohe Forderungen geltend zu machen – und auch noch gegen die FALSCHE.

Da er sich der Kram da wohl auch selber zusammengewurschtelt hatte – wurde die Handlung in seinem Wissen und durch ihn selber vorgenommen. ( so Schlau muss man auch erstmal sein ).

Ein Mahngericht ist wie jede Behörde oder Gericht eben ein GERICHT. Und wer da FALSCHE TATSACHEN vorbringt um sich ungerechtfertigt Vermögnesvorteile zu sichern, begeht Urkundenfälschung, Betrug, Meineid und das ist nunmal STRAFBAR. Mal ganz davon abgesehen, das es ziemlich nervig ist, sich mit jedem Mahn-Willi dauerhaft auseinandersetzen zu müssen.

So, dann die üblichen Glückwünsche “zur Geschäftserweiterung” und ich klapper mal meine Webseiten ab – in Sachen neue Insolvenzmeldungen. Mal gucken, was man da die Tage so findet.

 

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