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Zum 1. Januar 2007 ist das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG vom 10.11.2006, BGBl I S. 2553) in Kraft getreten. Seitdem werden die Handelsregister in Deutschland nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch geführt. Gleichzeitig wurde unter www.unternehmensregister.de ein elektronisches Unternehmensregister eingerichtet. Hier stehen alle wesentlichen Unternehmensdaten (z.B. Handelsregistereintragungen, Jahresabschlüsse, gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen) für jedermann zentral zum Online-Abruf bereit. Der Medienwechsel von Papier zur Elektronik entlastet die Unternehmen von vermeidbaren Kosten und erhöht die Transparenz in der Rechnungslegung, während die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet wurden. Das EHUG hat der Wirtschaft keine neuen Pflichten gebracht, es macht aber Ernst mit der Durchsetzung der Publizitätspflichten und sorgt für echte Transparenz bei der Rechnungslegung durch eine zeitgemäße Form der Datenhaltung und -veröffentlichung.

Noch können säumige Unternehmen ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007 nachreichen und so ein Ordnungsgeldverfahren vermeiden. Der Jahresabschluss ist beim Bundesanzeiger Verlag elektronisch einzusenden. Ausnahmsweise können die einzureichenden Dokumente noch bis zum 31. Dezember 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden. Wegen des Konvertierungsaufwands ist dies für das Unternehmen allerdings teurer. Die 2007 eingeführte Informationsplattform wird ausgiebig genutzt. So erfolgen täglich zigtausend Zugriffe auf veröffentlichte Jahresabschlüsse über www.ebundesanzeiger.de oder www.unternehmensregister.de.

Für Österreich:

Ihre kompetente Verrechnungsstelle für den Zugang zu folgenden Datenbanken der Republik Österreich:
Firmenbuchdatenbank - Grundstücksdatenbank  - Zentrales Gewerberegister  - Zentrales Melderegister

 

 

 

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