Geld von Google: Kabinett beschließt umstrittenes Leistungsschutzrecht
Geld von Google: Kabinett beschließt umstrittenes Leistungsschutzrecht
Dieses Vorhaben ist weltweit wohl einzigartig: Das Bundeskabinett hat das umstrittene Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem Presseverleger von Suchmaschinen wie Google Geld fordern könnten. Als nächstes entscheidet der Bundestag über das Leistungsschutzrecht.
Durch verwandte Schutzrechte werden künstlerische, wissenschaftliche oder gewerbliche Leistungen, die keine individuellen Gestaltungen sind und damit einem urheberrechtlichen Schutz nicht zugänglich sind, ähnlich wie urheberrechtlich geschützte Werke geschützt. Jedoch bleibt die Schutzdauer, zum Teil auch der Schutzumfang, deutlich hinter der des Urheberrechts zurück. Lichtbilder werden beispielsweise inhaltlich im selben Umfang geschützt wie Lichtbildwerke (§ 72 Abs. 1 UrhG). Die Schutzfrist beträgt aber regelmäßig lediglich 50 Jahre ab dem Erscheinen des Lichtbildes (§ 72 Abs. 3 UrhG).
Leistungsschutzrechte gibt es bereits für einige andere Schutzgegenstände im Urheberrechtsgesetz. Sie sind in den §§ 70 ff. UrhG geregelt. In einer Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) vom 7. Mai 2009 wurde die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger damit begründet, „dass sich die Presseunternehmen gegen eine unentgeltliche Ausnutzung ihrer Angebote im Internet zur Wehr setzen müssten“. Im Koalitionsvertrag wurde diese Forderung aufgegriffen. Dort heißt es in Zeile 4776:
„Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.“
In einer Rede auf dem Zeitungskongress des BDZV im September 2011 sagte Kanzlerin Angela Merkel, dass ein Leistungsschutzrecht in Vorbereitung sei:
„Verlegerische Leistungen kosten Zeit und Geld. Deswegen kann ich auch gut verstehen, dass ein Leistungsschutzrecht für Verleger gefordert wird. Deshalb arbeitet die Bundesregierung derzeit an einem Gesetzentwurf, der das Urheberrecht weiter an die Anforderungen einer modernen Informationsgesellschaft anpassen soll. Wir haben es nicht vergessen; es wird vorangetrieben. Wir streben eine ausgewogene Regelung an, die den berechtigten Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt.“
Außerdem kündigte Merkel an, diese Bemühungen auch auf europäischer Ebene voranzutreiben.
Am 5. März 2012 hat sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung darauf verständigt, im Rahmen des Dritten Korbs der Reform des Urheberrechts ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuführen. Die gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet soll innerhalb einer Jahresfrist insbesondere für Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren kostenpflichtig sein. Inkasso und Verteilung der Entgelte soll eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen. Offen ist dabei weiterhin, wo die Grenze zwischen der kostenpflichtigen gewerblichen Nutzung und der privaten Nutzung verlaufen soll, die weiterhin frei sein werde.
Am 14. Juni 2012 wurde bekannt, dass ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Leistungsschutzrecht an Ministerien und Lobbykreise verschickt wurde. Dieser Entwurf, der besagt, dass in das Urheberrechtsgesetz die Paragrafen 87f bis 87h eingefügt werden sollen kursiert derzeit im Internet.
Ansonsten wird die Kiste mal richtig spannend. YASNI, TWITTER, FACEBOOK und natürlich sonstige Content Aggregier Dienste !
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