ElektroG: Ab sofort ist das bloße Anbieten nicht registrierter Elektrogeräte wettbewerbswidrig
ElektroG: Ab sofort ist das bloße Anbieten nicht registrierter Elektrogeräte wettbewerbswidrig
Das “Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts” wurde am 29. Februar 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S.212) veröffentlicht und tritt heute in Kraft. Es löst im Wesentlichen das bestehende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz durch das in Art. 1 enthaltene neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ab. Darüberhinaus sieht es einige wesentliche Änderungen vor, die das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) betreffen.
Ab kommender Woche geht das Gejammer im Netz, den Foren und zu Hause wieder los, wenn der eigene Onlineshop, oder die Angebote bei eBay, Amazon oder Google Base ( Google Shopping ) dann von der Konkurenz auf Rechtssicherheit geprüft werden – und so offenbart sich der nächste lukrative Spielplatz für Abmahnanwälte und knatschige Konkurenten.
1.374 views
Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.
Werbung die verbindet. Wir bieten hier lukrative Werbeplätze die das eigene Unternehmen, die eigene Webseite, den eigenen Shop schnell bekannt machen. Einfach Angebot einholen !
SEO Newsletter 13-02-2012 – es tut sich wieder was ……..




eComBASE Rent a SEO Suchmaschinenoptimierung 

