Spionage Affäre DB Bahn - Mehdorn - Abmahnung und verlorene Dokumente ! |
Febuar , 06, 2009 |
Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäftsbeziehungen des
Unternehmens mit der Network Deutschland GmbH am 28. Oktober 2008
Teilnehmer:
Herr Dr. Bähr - Leiter Konzernrevision
Herr Wabnitz - Mitarbeiter Revision
Herr Dr. Sack - Konzerndatenschutzbeauftragter
Herr Holzapfel - BlnBDI
Frau Saager - BlnBDI
Herr Hinc - Referendar beim BlnBDI
1. Hinweis nach § 38 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Die
Vertreter der Deutschen Bahn AG wurden nach § 38 Abs. 3 Satz 3 BDSG
über das Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber der Aufsichtsbehörde
nach § 38 BDSG informiert. Danach kann der Auskunftspflichtige die
Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst
oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Zivilprozessordnung (ZPO)
bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder
eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen
würde.
2. Verhältnis Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption zum Datenschutz
In
ihrer Eingangserklärung stellte die Aufsichtsbehörde nicht in Zweifel,
dass die Deutsche Bahn AG wie alle anderen verantwortlichen Stellen
auch ein berechtigtes Interesse daran hat, Wirtschaftskriminalität und
Korruption zu bekämpfen. Dies ändert aber nichts daran, dass die
Maßnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von Kriminalität
datenschutzkonform sein, also die schutzwürdigen Interessen der
Betroffenen in ausreichender Form berücksichtigen müssen.
3. Arbeitsweise der Network Deutschland GmbH (allgemein)
Die
Network Deutschland GmbH ist nach Aussage der Vertreter der Deutschen
Bahn AG ein kleines Unternehmen mit vier bis sechs Mitarbeitern, die
von der Ausbildung her Mathematiker oder Informatiker seien. Das
Unternehmen sei für die Deutsche Bahn AG insbesondere aufgrund ihrer
internationalen Kontakte interessant gewesen, so habe die
Muttergesellschaft der Network Deutschland GmbH ihren Sitz in
Großbritannien, hierdurch sei das verhältnismäßig kleine Unternehmen
auch in der Lage gewesen, internationale Ermittlungen durchzuführen.
Die Network Deutschland GmbH habe je nach Auftrag weitere Stellen für
Unterstützungsdienste eingeschaltet. Hierbei könne es sich um Arbeiten
von Detektiven, aber auch von Spezialisten wie Sprachwissenschaftler
usw. gehandelt haben.
Die Network Deutschland GmbH wurde von der
Deutschen Bahn AG für die verschiedensten Fälle eingeschaltet, ihr
Leistungsspektrum war sehr groß.
4. Wie kam der Geschäftskontakt zur Network Deutschland GmbH 1998 zustande?
Der
Kontakt zur Network Deutschland GmbH kam im Rahmen eines Seminars
zustande, in welchem Herr Großmann, der Vorgänger von Herrn Dr. Bähr,
Herrn Krause von der Network Deutschland GmbH kennen lernte. Hauptgrund
für den Beginn der Zusammenarbeit waren die internationalen Kontakte
und Möglichkeiten der Network Deutschland GmbH (s. o.). Bei dem ersten
Auftrag ging es um die Prüfung des Verfahrens bei der Vergabe eines
Neuauftrags für den Bau eines Schiffes. Hier bestand der Verdacht auf
Manipulationen.
5. Auftragserteilung
Die Aufträge wurden
ausschließlich mündlich erteilt, entsprechend der Praxis bei der
Deutschen Bahn AG gibt es auch kein kaufmännisches
Bestätigungsschreiben. Nach Auffassung der Vertreter der DB AG seien
auch keine schriftlichen Aufträge erforderlich gewesen, da die Aufträge
nicht ausgeschrieben wurden. Die Vertreter der Aufsichtsbehörde waren
überrascht darüber, dass die Deutsche Bahn AG Aufträge im Wert von über
800.000 Euro nur mündlich erteilt. Die Vertreter der Deutschen Bahn AG
haben auch dann keine schriftlichen Aufzeichnungen gefertigt, wenn vor
einem Großprojekt ein Workshop stattgefunden hatte. Aufzeichnungen
wurden dann nur von den Vertretern der Network Deutschland GmbH
gemacht. Bei den Großprojekten und bei kleineren Projekten, die zu
Verdachtsfällen führten, wurden von der Network Deutschland GmbH
Gutachten erstellt. Diese enthielten eine Aufgabenbeschreibung und die
Zielsetzung des Auftrages. Bei kleineren Projekten, die ergebnislos
blieben oder zu einer Entlastung des Betroffenen führten, wurde kein
schriftlicher Bericht erstellt. Dies sei nach Aussage der Vertreter der
Deutschen Bahn AG aus Fürsorgegesichtspunkten gegenüber den Betroffenen
erfolgt, eine Aussage, die von der Aufsichtsbehörde in Zweifel gezogen
wird. Für einen Betroffenen kann es auch hilfreich sein, wenn bei einem
unbegründeten Verdacht seine Unschuld schriftlich dokumentiert wird.
6. Datenübermittlung an die Network Deutschland GmbH bei Auftragserteilung
Bei
der Auftragserteilung oder auch im Laufe der Auftragsbearbeitung wurden
personenbezogene Daten von der Deutschen Bahn AG an die Network
Deutschland GmbH übermittelt. Der Umfang der übermittelten Datensätze
richtete sich nach den jeweiligen Aufträgen. Hierzu führte Herr Dr.
Bähr aus, die Datenübermittlung sei je nach Verdachtsmomenten und in
angemessener Menge erfolgt, bei der Revision sei eine ausreichende
Sensibilität im Umgang mit Daten vorhanden. Von der Möglichkeit, in
geeigneten Fällen Daten zu anonymisieren, hat die Revision allerdings
keinen Gebrauch gemacht.
7. Wie viele und welche Personen waren von den jeweiligen Ermittlungen betroffen?
Bei
den Großprojekten waren teilweise mehr als Tausend Personen,
insbesondere Mitarbeiter betroffen, bei den Kleinprojekten insgesamt
ca. 500. Genauere Zahlen gebe es nach Mitteilung der Vertreter der DB
AG nicht. Es wurden Mitarbeiter, Ehepartner von Mitarbeitern,
Lieferanten und sonstige Vertragspartner überprüft, nicht jedoch
Fahrgäste.
8. Konkrete Verdachtsmomente
Die Network
Deutschland GmbH wurde eingeschaltet, wenn ein konkreter Verdacht für
eine Tat vorlag. Die Überprüfung betraf dann aber auch Personen, gegen
die kein konkreter Verdacht vorlag. Verdachtsmomente waren somit tat-
und nicht täterbezogene.
9. Einzelne Berichte
a) Projekt Rubens/TOPRO
Verdacht: Vorteilsannahme
Überprüft
wurden vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu wurden die
Festplatten der PCs und deren im Netz gespeicherten Dateien kopiert.
Die Maßnahme erfolgte ohne Kenntnis der Betroffenen. Zusätzlich wurden
deren Büros nach entsprechendem Beweismaterial durchsucht (Seite 2).
Rechercheergebnis waren u. a.
- kein auffallender Lebensstil,
- Vielzahl von Konten sowie
-
Ermittlungen innerhalb des dienstlichen Bereichs der Betroffenen (Zitat
von Äußerungen wie z. B.: „Setzt sich für Projekt X ein“ - Seite 40).
Untersucht wurden ferner private Geld- und Kontenbewegungen (Seite 3 8)
sowie Reisetätigkeiten und Familienverhältnisse (ebenso Seite 3 8) und
Analyse der im Internet besuchten Seiten der Überprüften (Seite 34).
Projekt Babylon
Verdacht auf Lieferantenaffinität
Zu
diesem Zweck wurden Adressvergleiche durchgeführt. Mitarbeiterdaten
(Anschriften, Name und Personalnummer, Kontonummer und Kreditinstitut)
wurden auf Übereinstimmungen überprüft. Die Mitarbeiterdaten wurden
nach sogenannten Bewertungsgraden aufgeführt (Anlage 1 zu dem Projekt).
Bewertungsgrad 1 - 220 Mitarbeiter
Bewertungsgrad 2 - 96
Bewertungsgrad 3 - 94
Bewertungsgrad 4 - 249
Bewertungsgrad 5 - 83
Mit
Kontonummer und Kreditinstitut wurden 125 Mitarbeiterdaten überprüft.
Im Berichtsauftrag findet sich der Passus: „Nach Abschluss dieses Teils
wurde der Auftrag dahingehend erweitert, neben Adressen auch die Bank-
und Telefonverbindungen in die Untersuchungen einzubeziehen“ (Seite 1)
Nach Mitteilung von Herrn Dr. Bähr wurden jedoch keine Telefonverbindungen überprüft.
c) Projekt Theodor Heuss / Fährschiff
Verdacht: Unregelmäßigkeiten bei Vergabe und Ausschreibung
Es wurden Vertragsdaten wie Datum und Tageszeit dokumentiert.
d) Projekt Thymian
Verdacht auf Vorteilsannahme
Übermittlung
der Deutschen Bahn AG an die Network Deutschland GmbH von folgenden
Daten: Name, Funktion und Anschrift sowie bei zwei Mitarbeitern die
Gehaltsgruppe. Insgesamt wurden vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
überprüft.
Die Berichte von Network geben Auskunft zu:
- Familienstand,
- finanzielle Verhältnisse, insbesondere zu Immobilien, Fahrzeugen
- beruflichen Werdegang sowie
- über Ermittlungen zum Ehegatten (Seite 2, 3 und 5).
e) Projekt Twister
Hier wurden offensichtlich keine personenbezogenen Daten bzw. Mitarbeiterdaten verwendet.
f) Projekt Uhu
Verdacht: Urkundsdelikt, falsche Verdächtigung, üble Nachrede
Ein
Mitarbeiter hatte unter einem falschen Namen Herrn Mehdorn eines
Steuerdelikts bezichtigt und sich in einem Schreiben an mehrere
Finanzbehörden gewandt. Dabei offenbarte er Informationen, zu denen
etwa 40 Mitarbeiter Zugang hatten. Es wurden der Name, der Vorname und
die Personalnummer der Betroffenen übermittelt, außerdem wurden
zahlreiche dienstliche E-Mails der Betroffenen ohne ihr Wissen an die
Network Deutschland GmbH
übermittelt. Diese Schreiben enthielten auch
personenbezogene Daten Dritter, die Revision hat auf eine
Anonymisierung dieser Daten verzichtet.
Die Network Deutschland
GmbH ließ ein Schriftstilgutachten durchführen, dieses führte zu dem
Ergebnis, dass ein bestimmter Mitarbeiter mit großer Wahrscheinlichkeit
die Strafanzeige verfasst hatte. Allerdings wurde das Prüfergebnis von
den Arbeitsgerichten nicht anerkannt. Die Kündigung wurde von den
Arbeitsgerichten als unwirksam angesehen. Alle überprüften Mitarbeiter
wurden sprachlich bewertet, einem Mitarbeiter wurde ein niedriges
Sprachniveau attestiert, er würde wohl nicht besonders gerne schreiben.
Da die Revision wahllos E-Mails der Betroffenen an die Network
Deutschland GmbH übermittelt hat, enthielten die Schreiben auch
Informationen wie die Kontonummer der Ehefrau, Schreiben an den
Betriebsrat, Besprechung beim Betriebsrat etc..
g) Projekt Altmühl
Hier
wurden ehemalige Mitarbeiter kontrolliert, die zu einem ehemaligen
Tochterunternehmen wechselten, nachdem sie vorher für den Verkauf
dieses Unternehmens zuständig waren.
h) Projekt Eichhörnchen
Zielgruppe
waren die Top-Tausend-Führungskräfte der Deutschen Bahn AG und ihre
Ehepartner. Geprüft wurden 774 Mitarbeiter und 500 Ehepartner. Ziel der
Überprüfung war es, dass wirtschaftliche Engagement dieses
Personenkreises außerhalb der Deutschen Bahn Gruppe zu untersuchen. Für
die Überprüfung wurden der Network Deutschland GmbH folgende
personenbezogene Daten übergeben: Name, Personalnummer, Anschrift,
Telefonnummer, Name des Ehepartners (die Daten über die Partner stammen
aus einer Datei für verbilligte Fahrkarten). Die Network Deutschland
GmbH recherchierte in Handelsregistern, Firmendatenbanken etc.. Im
Ergebnis erhielt die Deutsche Bahn AG eine tabellarische
Zusammenstellung folgender Daten: Name, Vorname, Art der Zuordnung,
Funktion, Personalnummer. Außerdem erhielt die Deutsche Bahn AG
detaillierte Angaben zu den erzielten Treffern, also Position,
Firmensitz, Gründungsdatum, Stammkapital, Jahresumsatz, Bonität,
Mitarbeiterzahl, bei Gesellschaften auch Name und Vorname der
Gesellschafter sowie Zweck und Ausrichtung des Unternehmens.
i) Projekt Traviata
Ziel
war die Feststellung des Verbleibs aller Triebfahrzeuge aus dem
Fehlbestand. Untersucht wurden 26 Excel- und Word-Dateien, u. a. Listen
von Recyclingfirmen mit Adressen und Ansprechpartnerdaten, Schreiben an
Recyclingunternehmen, Schreiben mit der Liste gültiger
Lieferanschriften von Zerlegfirmen, Liste eines Mitarbeiters, der u. a.
mit dem Verkauf von Fahrzeugen beschäftigt war. Als Ergebnis erhielt
die Deutsche Bahn AG einen Bericht über die Orte, in denen die meisten
Triebfahrzeuge verschwunden sind.
10. Telefonverbindung, Bank- und Steuerdaten
Die
Deutsche Bahn AG legte Wert auf die Feststellung, dass Telefon-, Bank-
und Steuerdaten anders als im Telekom-Fall nicht ausgewertet worden
seien. Allerdings räumten die Vertreter der Deutschen Bahn AG auf
Nachfrage ein, dass sie bezüglich der Umsetzung der Aufträge keine
Vorgaben gemacht haben, entscheidend war nur das Ergebnis. Insofern
kann die Deutsche Bahn AG zumindest nicht ausschließen, dass die
Network Deutschland GmbH auch Telefonverbindungen, Bank- und
Steuerdaten ausgewertet hat. So ist ihr auch nicht bekannt, ob und wenn
ja in welchen Fällen Unteraufträge verteilt wurden, hierzu war die
Network Deutschland GmbH jedenfalls unbeschränkt berechtigt.
11. Verfahrensverzeichnis
Die
Zusammenarbeit mit der Network Deutschland GmbH findet keinen
Niederschlag in dem Verfahrensverzeichnis nach § 4 g i. V. m. § 4 e
BDSG.
12. Informationen an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Der
betriebliche Datenschutzbeauftragte wurde über die Zusammenarbeit mit
der Network Deutschland GmbH und die Datenflüsse zwischen der Deutschen
Bahn AG und der Network Deutschland GmbH nicht informiert. Es wurde
auch nicht überprüft, ob eine Vorabkontrolle nach § 4 d Abs. 5 BDSG
erforderlich ist.
13. Beteiligung des Betriebsrats
Der
Betriebsrat wurde in keinem der Fälle der Zusammenarbeit mit der
Network Deutschland GmbH beteiligt. Zur Begründung wurde vorgetragen,
man habe Zweifel an der Zuverlässigkeit bzw. Diskretion des (zu
geschwätzigen) Betriebsrats.
14. Rechtsgrundlagen
Die
Aufsichtsbehörde geht davon aus, dass die Network Deutschland GmbH
teils Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke
betrieb, teils eine geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum
Zwecke der Übermittlung (Detekteitätigkeit). Die Datenübermittlung an
die Network Deutschland GmbH erfolgte nach Aussage von Herrn Dr. Sack
nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG. Die Aufsichtsbehörde räumt ein,
dass dies die einzige in Frage kommende Norm sei. Allerdings sei etwa
kein berechtigtes Interesse der verantwortlichen Stelle an
Datenübermittlungen anzunehmen, wenn die Daten auch anonym hätten
übermittelt werden können. Bei den schutzwürdigen Interessen der
Betroffenen sei auch zu berücksichtigen, dass das arbeitsrechtliche
Schutzrecht die Einschaltung des Betriebsrats oder
datenschutzrechtliche Schutzrechte wie die Vorabkontrolle des
betrieblichen Datenschutzbeauftragten nicht umgesetzt wurden, auch habe
die Deutsche Bahn AG personenbezogene Daten an eine Stelle übermittelt,
deren Arbeitsweise ihr unbekannt war.
15. Umsetzung des § 33 BDSG bei der Network Deutschland GmbH und/oder der Deutschen Bahn AG
Weder
die Network Deutschland GmbH noch die Deutsche Bahn AG haben nach
Abschluss des Verfahrens die Betroffenen, deren Täterschaft sich nicht
bestätigt hat, nach § 33 BDSG benachrichtigt. Dies habe man laut
Mitteilung der Vertreter der DB AG für nicht erforderlich gehalten, da
die zu Unrecht Verdächtigten anschließend nicht benachteiligt worden
wären.
16. Zusammenarbeit mit Creditreform
Die Deutsche Bahn
AG arbeitet im Bedarfsfall mit der Creditreform zusammen. Die
Gesprächspartner waren sich darin einig, dass Datenflüsse zwischen der
Deutschen Bahn AG und der Creditreform nur dann datenschutzrelevant
sind, wenn die Crefo-Auskunft Informationen über natürliche Personen
enthält. Die Übermittlung erfolgt im automatisierten Abrufverfahren,
eine Aufzeichnung des berechtigten Interesses, wie es § 29 Abs. 2
letzter Satz BDSG fordert, wird nicht durchgeführt. Man könne
allerdings anhand der Aktenlage feststellen, aus welchem Grunde die
Abfrage bei Creditreform erfolgte. Zum berechtigten Interesse führte
Herr Dr. Bähr aus, dass die Deutsche Bahn AG für die Auskunft bezahlen
würde, also könne man davon ausgehen, dass ein berechtigtes Interesse
vorhanden sei.
17. Bekämpfung der Korruption und Wirtschaftskriminalität heute
Die
Compliance-Abteilung hat die Aufgabe der Bekämpfung der
Wirtschaftskriminalität und der Korruption übernommen. Die
Aufsichtsbehörde bat darum, ihr zu diesem Bereich das
Verfahrensverzeichnis zuzuleiten.





