Das finde ich ja mal interessant. Ein sehr großen Teil geht es doch inzwischen bei den Abmahnungen nur darum, Kohle zu machen oder anderen durch die hohen Kosten zu schaden.
''>ZITAT(hendrik @ Feb 8 2007, 13:58) 20431
Quote:
Interessant finde ich die markierte Passage.
Für einfache Rechsverstöße kann man nicht einfach den Rechtsanwalt beauftragen und in Rechnung stellen.
Ob das ein Mittel ist sich gegen gewerbsmäßige Abmahnungen zu Wehr zu setzen?
heise.de vom 08.02.2007 13:32 http://www.heise.de/newsticker/meldung/84987
BGH: Keine Kostenerstattung für Anwaltsabmahnung in eigener Sache
Nach einem nun bekannt gewordenen Urteil des Bundesgernichtshofs vom 12. Dezember 2006 (Az. VI ZR 175/05) kann ein Anwalt, der selbst über die entsprechende Sachkenntnis im Wettbewerbsrecht verfügt, keine Kosten verlangen, wenn er wegen typischen, unschwer zu verfolgenden Wettbewerbsverstößen in eigener Sache abmahnt. Die bislang gängige Praxis von vielen Anwälten, sich gegen E-Mail- oder Telefon-Spam zur Wehr zu setzen, hat damit erneut einen Dämpfer erhalten.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt der Kläger unangefordert einen Telefonanruf, in dem für die Erstellung von Immobilienbewertungsgutachten geworben wurde. Der Anwalt schickte der Firma daraufhin eine Abmahnung und stellte seine eigenen Anwaltskosten in Rechung. Die Firma unterschrieb die geforderte Unterlassungserklärung anstandslos, verweigerte jedoch die Zahlung der Anwaltskosten.
Die Vorinstanzen wiesen die Zahlungsklage des Anwalts ab. Der BGH bestätigte dies. Das Gernicht führte in seinem Urteil aus, dass die Kosten eines Anwalts zwar grundsätzlich erstattungsfähig sind und dieser damit auch seine eigene Tätigkeit in Rechung stellen kann; eine Ausnahme soll jedoch in Fällen wie dem verhandelten gelten: Soweit es sich um typische und einfache Rechtsverletzungen handelt und der Betroffene über die entsprechende Sachkenntnis verfügt, sei niemand gehalten, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten. Er solle vielmehr seine Rechte zunächst selbst geltend machen. Dementsprechend kann auch ein Anwalt seine "Selbstbeauftragung" in diesen Fällen nicht in Rechnung stellen.
Das Urteil bestätigt die BGH-Rechtsprechung aus dem Jahr 2004 (BGH Az.: I ZR 2/03 v. 6. Mai 2004) sowie diverse Entscheidungen von Untergernichten: AG Nürnberg (Az.: 17 G 6951/06 v. 28.11.06), LG Berlin (Az.: 15 S 3/05), LG Hamburg (Az.: 312 O 219/05 v. 19. Juli 2005), AG Frankfurt a. M. (Az.: 32C 128/05-84). Der unterlegene Anwalt erwägt eine Verfassungsbeschwerde. (Harald Beck) / (hob/c't)
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Soweit es sich um typische und einfache Rechtsverletzungen handelt und der Betroffene über die entsprechende Sachkenntnis verfügt, sei niemand gehalten, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten.[/b]
Und da ist der Haken!
Wenn man abgemahnd wird, weil eine bestimmte Passage in den AGBs nicht stimmt, dann es das bestimmt keine "einfache" Rechtsverletzung undoffensnichtlich verfügt der betroffenen auch nicht über entsprechende Sachverständniss, denn dann wäre die Passage in den AGBs ja nicht so drin. Somit denke ich, dass bei den ganzen "trickreichen" Abmahnung, welche so manchmal kursieren, dieses Urteil leider nicht helfen wird.
Evtl. wird ja mal ein Urteil gesprochen oder ein Gesetz erlassen, welches den abmahnwilligen Shopbetreiber dazu verpflnichtet, erstmal kostenlos (oder Erstattung der Kosten ohne! Anwalt) den Schuldigen auf sein Vergehen hinzuweisen. Handelt dieser nicht umgehend (z.B. 5 Werktage) ist ne Abmahnung ja gerechtfertigt und darf dann gerne auch was kosten.
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Eine Checkbox in die create_account.php und create_guest_account.php malen, daneben einen Text mit Link auf die Datenschutzbestimmungen (die wohl eh schon fast jeder irgendwo im Content hat) ist jetzt nicht die Schwierigkeit.
Matt
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Hallo,
könntest Du mir evtl. etwas genauer erklären, wie ich das einbaue? Die Anmeldung soll ja auch nur mit erfolgter Zustimmung möglich sein.
Muss die Zustimmung eigentlich nachweisbar sein? Oder renicht es, das ansonsten keine Anmeldung möglich ist?
Grüße
1x23
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Die Zustimmung muss nachprüfbar gespenicht werden. [/b]
Mal eine dumme Frage, wie soll man denn eigentlich nachweisen können dass der Kunde wirklich zugestimmt hat??????
Bei den tollen verbraucherfreundlichen Urteilen der letzten Zeit bekommt doch eh jeder Kunde recht wenn er sagt "bei mir war da kein Kästchen wo ich ein Kreuz machen musste"........
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Mal eine dumme Frage, wie soll man denn eigentlich nachweisen können dass der Kunde wirklich zugestimmt hat??????
Bei den tollen verbraucherfreundlichen Urteilen der letzten Zeit bekommt doch eh jeder Kunde recht wenn er sagt "bei mir war da kein Kästchen wo ich ein Kreuz machen musste"........
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Dann muss dem Rnichter gezeigt werden, dass der Vorgang nicht abgeschlossen wird, wenn der Kunde das Kästchen nicht anwählt.
Und speichern kann man's natürlich auch.
Aber da es hier um Abmahnungen geht und nicht um Klagen von Kunden kann einem dann eigentlich niemand was.
by lockdron
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Hallo,
ich hab nun folgende Lösund in mein Shop eingebaut, und würde gerne wissen, ob das so "abmahnsicher" ist!
Mit Bildchen natürlich!!
[attachmentid=953]
Und, so wie jetzt die Widerrufsbelehrung ist, muss ich nicht 1 Monat Rückgaberecht einräumen, da der Kunde dies vor dem Kauf bestätigen muss, oder lieg ich da falsch?
Würde mich über eine kleine Auskunft freuen.
MfG
Selcuk
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Ich habe meinen Kunden so oder so schon immer 1 Monat Wideruf eingeräumt. Ich bekomme alle 2 Monate mal ein Paket zurück, das verkrafte ich noch. :D In anderen Branchen stelle ich mir das schwieriger vor. Ich denke bei Klamotten kommt viel zurück. Eine Jacke in 3 verschiedenen Größen bestellt. Die 2 die nicht passen werden zurück geschickt. Oder Klamotten 3 Wochen tragen und dann als "Neu" zurück senden. Bin froh, dass ich nicht in dieser Branche tätig bin.
Mich würde aber auch interessieren, ob Selcuk´s Lösung ok ist( abgesehen davon, dass ich es abartig finde als Kunde, soviele Häkchen setzen zu müssen. Es werden bestimmt in Zukunft noch mehr Häkchen, unsere Rnichter bekommen die letzen Gewerbetreibenden schon noch in die Knie gezwungen).
Wenn der Kunde wie im oben genannten Beispiel alles explizit abhaken muss, heißt das das man die AGB´s und Widerruf nicht nochmal in der Bestätigung senden muss? Oder müssen wir den Kunden trotzdem die totale Trotteligkeit unterstellen und ihn alles doppelt und 3-fach aushändigen?
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