AG Meldorf: Nachbarin darf eigenes Grundstück nicht mit Kameras ausspionieren
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Das Amtsgericht In Meldorf hat in einem Urteil vom 11.07.2011 (Az.: 83 C 568/11) entschieden, dass berechtigte Nutzer eines fremden Grundstücks eine Videoüberwachung nicht dulden müssen. Demnach verletze die Filmerei schwerwiegend das Persönlichkeitsrecht. Geklagt hatte ein Mann der sein Haus von der Straße nur über das Grundstück seiner verfeindeten Nachbarin erreichen konnte. Nachdem ihr Auto mehrmals von Unbekannten zerkratzt worden war, [...]
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