OLG Oldenburg zum Ersatz von Benzinmehrkosten nach Einbau einer nicht funktionierende
OLG Oldenburg zum Ersatz von Benzinmehrkosten nach Einbau einer nicht funktionierenden Autogasanlage (25.08.2011)
Ein Autobesitzer, der sich nachträglich eine Autogasanlage in seinen PKW einbauen lässt, die jedoch nach der Umstellung auf den Gasbetrieb nicht einwandfrei funktioniert, sodass die Gasanlage wieder ausgebaut werden muss, hat dann keinen Anspruch auf Ersatz der Benzinmehrkosten, wenn die Einbaukosten höher sind als die ersparten Benzinkosten. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
(OLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2011 - 13 U 59/11)
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