 Nnicht selten stehen die Anwaltskosten für Abmahnungen völlig außer Verhältnis zum Umsatz des Abmahners. Wirtschaftlich unbedeutende Unternehmen sprechen im großen Stil Abmahnungen aus, deren Kosten sie gar nicht tragen könnten, falls die Abmahnungen nicht erfolgreich wären bzw. beim Abgemahnten nichts zu holen ist. Das LG Berlin erkannte in einem solchen Fall nun eindeutigÂ*auf Rechtsmissbrauch und Unzulässigkeit der Abmahnung.</p>
Lesen Sie mehr äber die Unzulässigkeit von wirtschaftlich unverhältnismäßigen Abmahnungen</p>
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