Extra-Gebühren für Pfändungsschutzkonto unzulässig
Extra-Gebühren für Pfändungsschutzkonto unzulässig
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Eine Bank darf in ihren Allgemeinen Geschäftsgebühren keine Zusatzgebühren für die Umwandlung eines allgemeinen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) erheben. Mit Urteil vom heutigen Tag gab der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts einer entsprechenden Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen eine Direktbank mit Sitz in Schleswig-Holstein statt. Banken sind seit dem 1. [...]
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