Besteht ein generelles Vertriebsverbot für Fahrzeugteile, die kein amtliches Prüfze
Besteht ein generelles Vertriebsverbot für Fahrzeugteile, die kein amtliches Prüfzeichen aufweisen?
Bestimmte Fahrzeugteile müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt (z.B. Frontschutzsysteme, § 22a StVZO) und dementsprechend mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen sein. Nur, was gilt, wenn ein Fahrzeugteil entgegen § 23 StVG kein solches Prüfzeichen aufweist? Darf dieses überhaupt noch angeboten bzw. vertrieben werden, etwa mit dem Hinweis "nicht für den StraÃ?enverkehr zugelassen"?
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