OLG Köln: Filesharing-Schadensersatz auf Basis eines GEMA-Tarifs
OLG Köln: Filesharing-Schadensersatz auf Basis eines GEMA-Tarifs
Aus einem jetzt veröffentlichten Hinweis- und Auflagenbeschluss des Oberlandesgerichts Köln geht hervor, dass dieses den GEMA-Tarif für Downloads einzelner Titel als angemessene Basis für die Berechnung des Filesharing-Schadensersatzes sieht. Es liegt nun an den Piratenjägern, die entsprechende Datenbasis zu schaffen.
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