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Shop Support News Archive - Shopbetreiber News -> Forum : Abmahnradar Abmahnung H & S Computer GbR


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26.05.2010, 02:16
Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg mahnt für die H & S Computer GbR aus Hamminkeln ab. Die H & S Computer GbR wird durch die geschäftsführenden Gesellschafter Timm Heymann und Tobias Stephan vertreten. In der uns vorliegenden Abmahnung geht es um angebliche wettbewerbswidrige Inhalte auf eBay. Es wird ein Gegenstandswert von € 10.000,00 in der Abmahnung angesetzt. Daraus ergeben sich [...]

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg mahnt für die H & S Computer GbR aus Hamminkeln ab. Die H & S Computer GbR wird durch die geschäftsführenden Gesellschafter Timm Heymann und Tobias Stephan vertreten.

In der uns vorliegenden Abmahnung geht es um angebliche wettbewerbswidrige Inhalte auf eBay.

Es wird ein Gegenstandswert von € 10.000,00 in der Abmahnung angesetzt. Daraus ergeben sich Anwaltsgebühren in Höhe von € 651,80.

In der Unterlassungserklärung wird eine Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße von € 5.100,00 gefordert.

Bei solchen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sollte zum einen geprüft werden, ob der Wettbewerbsverstoß tatsächlich besteht, und ob es sich bei dem Abmahnenden um einen Wettbewerber handelt. Weiterhin ist zu prüfen, ob der jeweilige Abmahner selbst alle rechtlichen Vorgaben einhält. Es gilt auch hier der Satz: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.“ Aus unserer Beratungspraxis entdecken wir häufig, dass diejenigen, die abmahnen, auch Mühe mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haben.

Die Gesamtschau der Betrachtungen ergibt dann die weitere Vorgehensweise.



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