Haxley
06.05.2010, 01:55
40-Euro-Klausel wird abgemahnt.
Vorsicht bei der Verwendung der empfohlenen Klausel, diese ist nicht korrekt.
So richtig:
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch,
haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen
Das Wort:"regelmäßigen" muß da erscheinen.
Infos gibt es hier (http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/03/18/oberlandesgerichte-verlangen-ubereinstimmend-doppelte-40-euro-klausel/?et_cid=5&et_lid=16)
Komisch das das hier noch kein Thema war.
Ich glaube das Forum hier ist nicht mehr Up to Date, da die Prioritäten auf anderen Dingen liegen.
Gruß Haxley
Vorsicht bei der Verwendung der empfohlenen Klausel, diese ist nicht korrekt.
So richtig:
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch,
haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen
Das Wort:"regelmäßigen" muß da erscheinen.
Infos gibt es hier (http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/03/18/oberlandesgerichte-verlangen-ubereinstimmend-doppelte-40-euro-klausel/?et_cid=5&et_lid=16)
Komisch das das hier noch kein Thema war.
Ich glaube das Forum hier ist nicht mehr Up to Date, da die Prioritäten auf anderen Dingen liegen.
Gruß Haxley