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Shop Support News Archive - Shopbetreiber News -> Forum : Agb Beim Bestellvorgang


tjgames
22.04.2006, 14:01
Hallo liebe Forengemeinde!

Ich habe eine Frage zu dem Leidigen Thema AGB beim Bestellvorgang anzeigen, die sich sicher viele stellen oder gestellt haben.

Bei einem xtc Shop werden Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in kompletter Länge angezeigt. Bei dem Beispielshop von legalershop.de (Welche ich auf CD habe) ist nur ein Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt, wo man bestätigen muss, die AGB glesen zu haben und diese Akzeptiert.

Der Infotext dazu:

''>ZITAT</div>

Info: Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Um Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam in den Online-Vertrag einzubeziehen, muss der Kunde den Text vor dem Absenden der Bestellung auf seinem Bildschirm zu Gesnicht bekommen und die Kenntnisnahme auch bestätigen. Die AGB müssen daher so in den Bestellvorgang integriert werden, dass der Kunde diese in jedem Fall durch Anklicken eines Kästchen bestätigen muss.
2. Setzen Sie einen Link zum Text Ihrer AGB innerhalb des Bestellformulars!

Aufgrund der bestehenden Pflnichten im elektronischen Geschäftsverkehr müssen Sie dem Kunden die Möglichkeit geben, die Vertragsbestimmungen einschliesslich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Dem kommen Sie nach, wenn Ihr Kunde die AGB vor dem Abschicken der Bestellung einsehen, ausdrucken oder abspeichern kann. Im Beispielsshop kann der Kunde zum einen jederzeit von jedem Punkt des Onlineshops aus auf die AGB zugreifen, da sich diese am unteren Rand jeder Seite in der Navigation befinden. Zum anderen befindet sich im Bestellformular ein Link zum Text der AGB im PDF-Format. Diese Datei kann der Kunde ausdrucken oder abspeichern.
[/b]

Was ist nun besser? Die AGB beim Bestellvorgang anzeigen oder per Link?

Topaqua
22.04.2006, 14:13
Hallo
Der Kunde muss die AGB von jeder Seite erreichen können.
Das ist ja normalerweise gegeben durch den Link im Seitenmenü.
Beim Bestellvorgang renicht ein Link zu den AGB.
Wnichtig ist, das der Kunde ohne explizite Zustimmung der AGB und Widerufsrecht
nicht weiter bestellen kann.
So habe ich das und wurde genehmigt von meinem Rechtsanwalt.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen,
Dies Ist aber keine Rechtsberatung.

hendrik
22.04.2006, 21:35
''>ZITAT(Topaquashop @ Apr 22 2006, 14:13) 3854
Beim Bestellvorgang renicht ein Link zu den AGB.
.
.
So habe ich das und wurde genehmigt von meinem Rechtsanwalt.
[/b]

Dieser Bereich ist ein echtes Minenfeld. 100 Rechsanwälte, hundert Interpretationen. Es sind ja nicht nur die AGB die deutlich gemacht werden müssen. Auch die Belehrung des Widerrufsrechts.

Habe einen Kunden dessen Anwalt ist der Meinung man müsse dem Endkunden im Bestellvorgang AGB und Widerrufsrechtsbelehrung quasi um die Ohren hauen um sicher vor Abmahnungen zu sein.

Ich programmierte ihm einen Layer mit kompletten AGB und Belehrung in roter Schrift auf die Bestellseite. Sowas was man als lästige Werbebanner kennt die die Seiten überdecken und erst weggeklickt werden müssen bevor man freie Snicht hat.

Gruss
Hen

HarryBoo
22.04.2006, 22:20
Hallo Hen,

Meiner Meinung nach ist nur die Widerrufsrechtsbelehrung wirklich wnichtig.

Die AGB ist eindeutig durch Gesetze geregelt und die sind für die meisten, kleinen Shops auch bindend.

Wenn man die AGB raus läßt, oder vernachlässigt, gilt das normal Gesetz.

Da die meisten von uns nicht die Mittel haben um da gegen an zugehen, muss man sich damit arrangieren.

Die Realität sieht doch so aus, ein Kunde meint unzufrieden sein zu müssen und man versucht eine Lösung zu finden, um den Kunden zu halten.

Das heißt für mich, mein Shop muss Abmahnsicher sein (soweit wie irgendwie möglich), aber mit dem Kunden muss ich persönlich klar kommen, da wird es im Normalfall keiner Gesetzesregelung bedürfen.

Und wenn ja, lohnt es sich meistens nicht, da nichts zu holen ist.

Ich wollte dir mit meiner Meinung nicht das Wochenende vermiesen :)

und wünsche dir gleichzeitig ein schönes :D

Grüße vom
HarryBoo

Topaqua
22.04.2006, 23:00
Hallo
Es ist wirklich so, das es jede Menge Gesetze (EU-Gesetze noch nicht mal Deutsches Recht) gibt, zu denen aber zum größten Teil die Präzedensfälle fehlen.
Es wird deshalb auch lustig und munter zu diesem und jenem abgemahnt.
Rnichtig sicher wäre es, wenn man alle Eventualitäten direkt mit einplant.

Hendrik stimme Dir da voll und ganz zu und mein Rechtsanwalt sagte ähnliches.
Nnicht zu vergessen sind die ausgedruckten AGB, die jeder Bestellung beigelegt sein sollten.
Diese sind selbstverständlich auch noch inkl. Widerufsrecht in jeder Mail zum Kunden vorhanden ;)

Im Moment kann man wirklich nur abwarten und sehen wie es sich entwickelt und dabei
rechtlich möglichst alles abdecken.

hendrik
22.04.2006, 23:54
@HarryBoo

Die Kundenbeziehung ist natürlich wnichtig hat aber mit diesem Thema nichts zu tun. Es geht um paraistäre Abmahner und Konkurrenten die die Rechtsunsicherheit nutzen um sich zu bereichern oder lästigen Mitbewerbern ans Bein zu pinkeln.

Gruss
Hendrik

HarryBoo
23.04.2006, 00:00
@Hendrik,

AGB und Abmahnen ?

Gebe mir bitte ein Beispiel ?

Du kannst in deine AGB reinschreiben was du willst, aber wenn es nicht gesetzeskonform ist, bist du dran.

Und nur das wollte ich damit sagen, oder irre ich mich ?

Gruß
HarryBoo

tjgames
27.04.2006, 07:57
Danke für eure Antworten. Ich werde es wohl so umstellen, dass ein Text in der Art ich habe ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiere diese angezeigt wird und AGB als Link zu den AGB.

Auch habe ich gesehen dass man zusätzlich den Kunden über alle rechtlichen Dinge wie Gernichtsstande Anschrift und und und auf einer extra Informationsseite vor Bestellung informieren muss. Also durch einen Link im Menübereich.

Wenn ich alles so angepasst habe wie im Beispielshop von legalershop.de könnte ich die modifizierten Dateine zur Verfügung stellen, sofern dies erlaubt ist. Das würde aber noch eine Weile Dauern.

HarryBoo
27.04.2006, 20:12
Hallo tjgames,

''>ZITAT</div>Wenn ich alles so angepasst habe wie im Beispielshop von legalershop.de könnte ich die modifizierten Dateine zur Verfügung stellen, sofern dies erlaubt ist. Das würde aber noch eine Weile Dauern.[/b]

Über dein Angebot werden sich sicherlich viele freuen, zumal man dadurch einen fast rechtssicheren Shop hat.
Und erlaubt ist allemal. :)

Gruß HarryBoo

truedata
08.11.2008, 13:13
''>ZITAT(tjgames @ Apr 27 2006, 6:57) 4014
Wenn ich alles so angepasst habe wie im Beispielshop von legalershop.de könnte ich die modifizierten Dateine zur Verfügung stellen, sofern dies erlaubt ist. Das würde aber noch eine Weile Dauern.
[/b]

ist ja mittlerweile schon 2 jährchen her, hat sich nun was getan? :)

Pi²
08.11.2008, 19:47
Ja es hat sich was getan: Es gibt für die Widerrufsbelehrung ein offizielles Muster, das in seiner Formulierung auch nicht wasserdnicht ist, das mit der Abmahnerei ist noch schlimmer geworden und wir wissen mittlerweile trotzdem noch nicht mehr.......

Sorry

Pi²