Shop Support News Archive - Shopbetreiber News -> Forum : Ware privat gekauft, nachtraegliche Rechnungsaenderung
Buddy_Budkins
09.02.2010, 21:58
Hallo,
ich habe nun vermehrt das Problem:
Käufer kauft "privat" bei mir ein. Nach einigen Tagen will er dann die Rechnung auf seine Firma umgeschrieben haben.
Wohl wegen Widerruf, denke ich. Nun meine Frage: Muss ich der Rechnungsänderung zustimmen?
Bitte, es geht nicht um den Aufwand die Rechnung neu zu machen, sondern um das Verhalten der Kunden. Kommt das bei euch auch vor? Und wie handhabt ihr das?
Danke und liebe Grüße
Didi
Buddy_Budkins
09.02.2010, 22:10
Stimmt schon was du schreibst, aber es häufen sich die Fälle, und wer meldet sich frech? Deren Steuerberater der da meint: Rechnung nicht okay, sofort nachbessern sonst Meldung. Und das finde ich schon frech. Wenn es bei diesem Fall also nicht sein muss, da freiwillig.... Würde ich ausnahmsweise darauf verweisen und nichts machen. Der Ton spielt die Musik.
Wie sieht das rechtlich aus?
Gruß Didi
Bei mir auch öfter, aber meist nur, weil die Firma die Kosten der Berufsbekleidung übernimmt und da muss dann eben der Name der Firma auf der Rechnung stehen.
Stimmt schon was du schreibst, aber es häufen sich die Fälle, und wer meldet sich frech? Deren Steuerberater der da meint: Rechnung nicht okay, sofort nachbessern sonst Meldung. Und das finde ich schon frech. Wenn es bei diesem Fall also nicht sein muss, da freiwillig.... Würde ich ausnahmsweise darauf verweisen und nichts machen. Der Ton spielt die Musik.
Wie sieht das rechtlich aus?
Gruß Didi
Ich würde dem Steuerberater sagen das er mich mal kann und zwar kreuzweise und das ich mich nicht erpressen lasse. Schließlich hat ja der angebliche "Gewerbetreibende" seine Daten eingegeben und du fragst dich ob die Waren vielleicht schwarz verkauft werden sollten oder ob nun versucht wird eine Privat Rechnung beim FA einzureichen. Desweiteren möchtest du es schriftlich mit Unterschrift und Firmenstempel haben, das die Rechnung nun auf eine Firma ausgestellt werden soll. Ansonsten wirst du keinerlei Rechnung ändern. Du hättest keine Lust wegen Umsatzsteuerbetrug Besuch zu bekommen.
Ich würde ihn noch fragen ob sein Mandant nicht die Pflichten eines Gewerbetreibenden kennt.
...Deren Steuerberater der da meint: Rechnung nicht okay, sofort nachbessern sonst Meldung.
Hi Didi,
na, da scheint mir ja eher ein Missverständins zwischen Deinem Kunden und seinem Steuerberater vorzuliegen. Der (selbständige?) Kunde hat sich im Nichhinein gedacht, "ei das könnte ich ja auch beruflich gebraucht haben", und gibts einfach mit seinen anderen Belegen ab. Und der Steuerberater sieht gleich, dass da die Privatadresse (oder was für private Elemente auch immer) drin sind, und moniert das, im guten Glauben, dass Du einen "Fehler" gemacht hast. Ich denke mal, dass sich das Aufkommen solcher Zwischenfälle nicht häufen wird. Sag doch einfach dem Steuerberater, dass er das auch seinem Mandanten sagen soll, damit der künftig gleich "richtig" bestellt. Das Ausstellen einer neuen Rechnung kostet Dich ein Lächeln und der Kunde ist happy. Würde ich auf jeden Fall kommentarlos machen.
Was die merkwürdige Drohung mit der "Meldung" soll, hab ich allerdings nicht verstanden. Waren noch zusätzlich irgendwelche Formfehler in der Rechnung?
Gruß,
Lutz
Du hättest keine Lust, wegen Umsatzsteuerbetrug Besuch zu bekommen.
Hm, wenn die Rechnung beim Steuerberater des Kunden auffällt, ist Didi parallel gerade dabei, die von ihm vereinnahmte Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen. Ob diese jetzt von Lieschen Müller oder der Lieschen Müller OHG/GmbH/AG stammt, ist doch aus Verkäufersicht ziemlich egal dabei, oder?
Es wurde an privat gekauft. Damit ist die Sache doch klar, Vertrag erfüllt und fertig und Du kannst Dich zurücklehnen. Aber wie Krauty schon sagt, aus Kulanzgründen könnte man ja "nachbessern". Drohen lassen würde ich mir aber prinzipiell auch nicht.
Er hilft der anderen Firma dazu, möglicherweise ein Umsatzsteuer Betrug zu machen (Beihilfe).
Und weil der Steuerberater so frech ist und droht mit Meldung ...
Gut, hab jetzt mal geguckt. Didi verkauft Ventilatoren. Klarer Fall, die besonders schlauen Kunden wollen erst das sanfte Verbraucherschutzpaket (Stornomöglichkeit, und egal was los ist: der böse Händler hat Schuld). Und wenn an dem Ventilator, der Abwicklung des Verkaufs und dem ganzen Rest absolut nix, aber auch gar nix(!), auszusetzen ist.... Dann wird der Ventilator doch nicht fürs Schlafzimmer, sondern für die eigene Firma gebraucht, zumindest im Geiste. Sprich, da kommt das knallharte Steueroptimierungsprogramm zum Zuge. Dafür muss dann der Rest der Welt (Didi) springen, und mal ganz zackich die Rechnung umfriemeln, damit das Finanzamt schon im Schlafzimmer gucken kommen muss, wenns beweisen will, dass das doch kein Firmenventilator geworden ist ;-)
Ist ne billige Masche für Leute, die Zeit haben, in ihrem Leben alles bis ins Kleinste zu optimieren. Also zugleich das kostenlose Rückgaberecht ziehen, weil ihre Firma zu armselig ist, die 3,90 Euro für den potenziellen Rücktransport bei Nichtgefallen aufzubringen; und auch der Ehrgeiz, den Deckenventilator für die Abkühlung im Schlafzimmer unbedingt auch noch parallel zu der superschlauen Widerrufsmasche von der Steuer abzusetzen. Ist in meinen Augen Krämerei. Aber Krämer zahlen ihre Rechnungen normalerweise auch zuverlässig. Und bevor ich mich lange frage, warum der Kunde denn jetzt schon wieder das will, was er gerade will, frag ich mich doch lieber, ob es viel Arbeit macht, ihm den Wunsch zu erfüllen. Und ne bestehende Rechnung mit anderer Adresse zu versehen, das ist halt kein Ding.
Also tu ich ihm den Gefallen. Das ist mit Sicherheit keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung, so lange ich dem Kunden abnehme, dass der Ventilator ursprünglich fürs Schlafzimmer gedacht war, aber im Büro viel besser hinpasst. Es ist noch nicht mal dann Beihilfe zu irgendwas, wenn sich bei Lieschen 10 Minuten nach Erhalt der neuen Rechnung herausstellt, dass der Ventilator im Büro zu viel Luft aufwirbelt, so dass sie ihn letztendlich doch (wieder) ins Schlafzimmer hängt. Ist ja klar, dass Krämer-Lieschen anschließend vergisst, die Rechnung für den Privatventilator aus der Steuer rauszuhalten.
Die Masche hat garantiert als heißer Tipp des Monats in irgendeiner Zeitung gestanden, die vorwiegend von Selbständigen oder Ich-AG-Gründern gelesen wird. Oder sowas in der Art.
Aber Didi, jetzt mal Butter bei die Fische: Was meinte der Steuerberater mit der Meldung. Was gibts denn an ner Rechnung übern Deckenventilator zu "melden" (und wem?), nur weil da Lieschen Müller und nicht ihre GmbH im Adressfeld steht??
Buddy_Budkins
10.02.2010, 11:17
Danke euch. Also, ich bin wirklich kundenfreundlich, aber dieses Mal nervt es mich einfach. Drohen ohne Grund muss nicht sein. Daher mache ich es genauso wie JimBob es angeführt hat.
Ich würde dem Steuerberater sagen das er mich mal kann und zwar kreuzweise und das ich mich nicht erpressen lasse. Schließlich hat ja der angebliche "Gewerbetreibende" seine Daten eingegeben und du fragst dich ob die Waren vielleicht schwarz verkauft werden sollten oder ob nun versucht wird eine Privat Rechnung beim FA einzureichen. Desweiteren möchtest du es schriftlich mit Unterschrift und Firmenstempel haben, das die Rechnung nun auf eine Firma ausgestellt werden soll. Ansonsten wirst du keinerlei Rechnung ändern. Du hättest keine Lust wegen Umsatzsteuerbetrug Besuch zu bekommen.
Ich würde ihn noch fragen ob sein Mandant nicht die Pflichten eines Gewerbetreibenden kennt.
Jepp so mache ich das. Vielleicht kommen mit der Zeit die Leutchen wieder zu Vernunft.
Natürlich geht es nicht um das Ausstellen einer neuen Rechnung. Aber immer dieses drohen. Das schmeckt mir nicht.
Und bei 1,2 im Monat ist das kein Problem, nur wenn das echt neue Mode wird.....
martin_the_joiner
10.02.2010, 12:35
Wenn das von mir einer verlangt, möchte ich immer vorher die ursprüngliche Rechnung zurück, da der Kunde ansonsten 2 Rechnungen hat. Und das sollte doch nicht sein.
Gruß,
Martin
Danke euch. Also, ich bin wirklich kundenfreundlich, aber dieses Mal nervt es mich einfach. Drohen ohne Grund muss nicht sein. Daher mache ich es genauso wie JimBob es angeführt hat.
Das mit dem Steuerberater ist echt ärgerlich. Aber im Grunde kannste nix machen, da der Kunde als Verbraucher den Vertrag kommentarlos widerrufen kann und in dem Fall widerruft er quasi den Vertrag ohne die Ware zurückzusenden.
Das mit dem Gewerbenachweis - hm - ich würds lassen - !Keep smiling! (Faust in der Tasche machen) - NÄCHSTER KUNDE
Gruss Steve
Buddy_Budkins
10.02.2010, 17:53
Ne, der kann auch als Kunde nicht mehrer Monate widerrufen. ;-)
Habe dem Steuerberater genau das mitgeteilt was JimBob geraten hat. Seitdem meldet er sich nicht mehr.
Alles braucht man sich wohl auch nicht gefallen lassen.
oldenfelde
10.02.2010, 19:55
Wenn behauptet wird, dass das Ausstellen einer neuen Rechnung "kein Ding" ist, empfehle ich, mal einen Dienstleister zu fragen, was er für den Druck von Rechnungen verlangt. Weder das erneute Porto oder Papier, noch Tinte oder Toner noch die Abnutzung eines Druckers sind kostenlos zu bekommen. Vom Zeitaufwand ganz zu schweigen. Will man diesen PrivatGewerblichenPrivatkäufern langsam aber sicher klar machen, dass es so nicht geht, kann man sehr wohl eine Aufwandspauschale berechnen. In der Auftragsbestätigung wird bei mir deutlich die Liefer- und die Rechnungsadresse genannt. Kommt dann kein Widerspruch, ist alles klar. Übrigens protokollieren geprüfte Buchhaltungsprogramme jede nachträgliche Änderung. Und unnötig habe ich auch keine Lust, den netten Leuten vom FA eine Angriffsfläche zu bieten.
Also Didi - nimms leicht und frag mal Deine nette StB, was sie dazu sagt.
chimaera
10.02.2010, 21:00
hmm...
nur mal nebenbei bemerkt ... hast du dein rechnungsformular prüfen lassen ? bist du dir 100% sicher das alle daten die draufsein müssen vorhanden sind ? nicht das du da gegen eine regel verstößt die der steuerberater aber kennt und dir dann daraus einen strick dreht ... eine bereitsgestellte rechnung kannst du nur durch eine gutschrift der selbigen aus der buchhaltung rausbekommen ... also muß das folgendermaßen ablaufen :
privat rechnung ... gutschrift der privatrechnung ... neue rechnung
eine rücksendung der rechnung reicht nicht aus da sie böswilig kopiert worden sein könnte und dann hast du eben ein problem was eine massive buchprüfung nach sich ziehen kann ... denk mal drüber nach ... ich wörde dann 2 rechnungen von dir haben mit einer rechnungsnummer aber auf unterschiedliche namen ... ich habe erstmal kein problem ... deine buchhaltung weist fehler auf und nicht meine ... ich habe nur rechnungen gesammelt ... aber du ausgestellt ... erklär das mal dem finanzamt die gerade in deinen firmenräumen nach unregelmäßigkeiten suchen ...
martin_the_joiner
10.02.2010, 21:58
hmm...
eine rücksendung der rechnung reicht nicht aus da sie böswilig kopiert worden sein könnte ...
Das wäre dann Urkundenfälschung und wird bestraft.
LG
mARTIN
chimaera
10.02.2010, 23:12
Das wäre dann Urkundenfälschung und wird bestraft.
LG
mARTIN
nein ist es nicht da du als unternehmer erstmal deine buchhaltung sauber haben mußt und die urkunde wurde von dir ausgestellt und nicht von dem der eben dann 2 rechnungen zum vorsteuerabzug bringt ... denn auch der müßte eigentlich beide rechnungen in seiner buchhaltung verbuchen ...
sehen wir es doch mal logisch ...
ihr erstellt eine rechnung :
10022010xy ... betrag 99,- euro zu lasten des kunden A privat der möchte nun eine änderung der rechnung auf kunden A geschäftlich (was bei einzelunternehmen eigentlich ja egal ist ...
nun muß nach steuerrecht die rechnung 10022010xy erstmal gutgeschrieben werden und dann neu ausgestellt mit der rechnungsnummer 10022010xz dann ist das alles sauber und ihr seit sicher aus der sache raus ...
ALLES ANDERE BRINGT EUCH NUR PROBLEME !
wenn ihr es doch anders macht dann habt ihr bei einer prüfung eben einen weiteren punkt an dem sich der steuerprüfer aufhängt und das zu vermeiden sollte das oberste ziel sein denn finden wird der sowieso was ...
Buddy_Budkins
11.02.2010, 12:22
Hi Helmut (oldenfelde),
die Steuerberaterin meinte nur: Wenn höflich gefragt worden wäre und das Rechnungsdatum nicht sooo alt wäre, hätte man dies tun können, Betonung auf können.
Wie also JimBob auch meinte sie: Abfahren lassen.
Das Formular ist okay. Lediglich Name und Adresse wurden bemängelt. Daher.... Aber da sieht man mal was so ein Forum bringt. Ohne "fremder" Hilfe kannste doch bisserl Faltenrunzeln bekommen. ;-)
Achso, war tatsächlich ne Kopie. ...
Gut, hab jetzt mal geguckt. Didi verkauft Ventilatoren. Klarer Fall, die besonders schlauen Kunden wollen erst das sanfte Verbraucherschutzpaket (Stornomöglichkeit, und egal was los ist: der böse Händler hat Schuld). Und wenn an dem Ventilator, der Abwicklung des Verkaufs und dem ganzen Rest absolut nix, aber auch gar nix(!), auszusetzen ist.... Dann wird der Ventilator doch nicht fürs Schlafzimmer, sondern für die eigene Firma gebraucht, zumindest im Geiste. Sprich, da kommt das knallharte Steueroptimierungsprogramm zum Zuge. Dafür muss dann der Rest der Welt (Didi) springen, und mal ganz zackich die Rechnung umfriemeln, damit das Finanzamt schon im Schlafzimmer gucken kommen muss, wenns beweisen will, dass das doch kein Firmenventilator geworden ist ;-) ?
Und wenn er die Rechnung nicht umschreibt? Dann schickt man den privat gekauften Ventilator eben innerhalb der 14 Tage unfrei zurück und bestellt ihn einen Tag später zur Firmenadresse...
Das verursacht sicherlich mehr Streß und Kosten als die neue Rechnung.
Erst privat bestellen, ggf. Wiederrufsrecht ausnutzen ...
Wenn es gefällt, dann dem Verkäufer die Arbeit aufbrummen (egal ob viel oder wenig) und auch noch Drohen ? :smiley_emoticons_au
Das ist doch wohl nicht normal !
sam [OFFLINE]
11.02.2010, 14:23
Und wenn er die Rechnung nicht umschreibt? Dann schickt man den privat gekauften Ventilator eben innerhalb der 14 Tage unfrei zurück und bestellt ihn einen Tag später zur Firmenadresse...
Das verursacht sicherlich mehr Streß und Kosten als die neue Rechnung.
Falsch ! Du würdest dann gar nichts mehr von mir bekommen. So sieht das aus.
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