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Shop Support News Archive - Shopbetreiber News -> Forum : DIHK will Rückgaberecht fuer Kunden einschraenken


Torsten
06.02.2010, 13:49
Moin,
gerade kam meine IHK-Zeitung für den Monat Februar 2010. Unter anderem mit folgendem Artikel:

Berlin. Die Bundesregierung soll sich bei der EU für Änderungen beim Widerrufsrecht einsetzen, fordert DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben:

"So muss u. a. sichergestellt werden, das Händler bei Verschlechterung der Ware einen angemessenen Wertersatz verlangen können."

Grund: Immer mehr Onlineshops klagen über Käufer, die Artikel gebraucht zurückschicken. Darunter auch empfindliche oder auch anlassgebundene Waren wie Cremes, Dessous, Abendkleider oder Partyzelte. Möglich macht dies ein Rückgaberecht, nach dem ein Kunde - anders als im Geschäft - Artikel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann. Er darf sie auch "testen". Die Folge: Die Ware kann nicht mehr als neu verkauft werden, der Händler bleibt auf dem Schaden sitzen.

Ansprechpartner: gross.christian@dihk.de

Im Grunde ein richtiger Ansatz, allerdings denke ich bei diesem Artikel: Das werdet ihr NIEMALS durchbekommen, aber man kann ja hoffen. Wenn ich dran denke wieviele Dessous, Dildos & Vibratoren ich durch Widerrufe & Rücknahmen schon in die Tonne gekloppt habe muss ich :smiley_emoticons_kl

red_corner
06.02.2010, 14:32
Mal ganz ehrlich, kann man bei Dildos beispielsweise nicht das Rückgaberecht ausschließen? im Ladengeschäft kann ich das Teil auch nicht 'ausprobieren', oder?

Torsten
06.02.2010, 14:52
Mal ganz ehrlich, kann man bei Dildos beispielsweise nicht das Rückgaberecht ausschließen? im Ladengeschäft kann ich das Teil auch nicht 'ausprobieren', oder?


Ob du es glaubst oder nicht: Nein, das kannste nicht!

xxlobixx
06.02.2010, 15:03
endlich geschieht da mal was, hoffentlich kommt das durch.

[edit @ Torsten] Ich denke jeder eine Mail schreiben ist übertrieben, da wird der nicht mehr wissen, wo vorne und hinten ist :)
Vielleicht eine Email mit der Information, dass die Community dahinter steht und für unterstützung bereit ist (Unterschirftensammlung etc...)

Torsten
06.02.2010, 15:11
endlich geschieht da mal was, hoffentlich kommt das durch.

Das was passiert sehe ich noch nicht, das ist nur eine Forderung die gestellt wird. Vielleicht sollten wir als starke Gruppe dem Verantwortlichen (siehe Mailadresse in meinem Posting) mal jeder ne Mail schreiben, vielleicht hilfts ja?

audeko
06.02.2010, 15:39
... es wird sich in der nächsten Zeit doch wohl so einiges mehr ändern.

Binnenmarkt Online-Geschäfte (B2C)
EU-weites einheitliches Rückgabe und f.d. Kunden kostenpflichte Rücksendung
Kundenverpflichtung RMA und Rücksendungen beim Verkäufer ONLINE anzumelden

Die Änderung auf 14 Tage RR bei Ebay war nur der Anfang und beruht ja wohl auch nicht auf einem Entgegenkommen von Ebay
den Händler gegenüber sondern wohl ehr, das dieser Nachteil (4 Wochen RR) bei Ebay zahlreiche Händler verschäucht hat und
die Auktionsplatform nicht nochmehr Kunden verlieren will.

Mitte 2009 wurde mal eine Internetnachricht im ecombase veröffentlicht, in welcher auch ein Link zur EU-Seite enthalten war.
Diese EU-Infos sagten aus, dass ggf. im April 2010 das RR reformiert werden soll. Interessant dass nun die DIHK mit genau einem
solchen Vorschlag ankommt, welche in Brüssel schon lange vorliegt. LEIDER habe ich den Link nicht mehr und hätte auch nicht gedacht,
dass es einmal wirklich soweit kommt, dass ehrliche Händler auch wieder "Handeln" dürfen !

Eine interessante Info zum "Onlineshopping im Binnenmarkt" habe ich allerdings für euch:

PDF EU-Strategieplan / Info zu EU-weiten Testeinkäufen (http://ec.europa.eu/consumers/strategy/docs/COM_2009_0557_4_de.pdf)

PS: Deutschland auf Platz 15 / Lettland bei (glaube Platz 21) :angry:

schuko66
06.02.2010, 19:34
In Österreich gab es die Information, daß die EU die Gewährleistung auf 10 Jahre verlängern und die Beweislastumkehr auf ein Jahr ausweiten will. Vielleicht will Brüssel im Gegenzug die Rücknahmeverpflichtung verkürzen?
Wir haben jetzt in Österreich zwei Jahre Gewährleistung und eine sechs monatige Beweislastumkehr!
Gruß,
Schuko

audeko
06.02.2010, 20:27
10 JAHRE GEWÄHRLEISTUNG !?!?!?!?

... :huh: Ich habe in meinen 34 Jahren IT-Technik noch nicht ein Lüftersystem
... gesehen, welches 10 Jahre in Funktion war.

WENN, das kommen sollte, dann hätte ein Kunde so (ca.) ein Anrecht auf 3 - 4 Lüfter.
Dies inkl Versand, Reperatur / Austausch und Rücksendekosten ...
Das kann ich nicht glauben! :huh: