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Shop Support News Archive - Shopbetreiber News -> Forum : ECB: Zusaetzlich Nettopreisanzeige


dima-office
18.01.2010, 15:58
HI,

habe gerade mal im Forum gesucht aber nichts dazu gefunden. Ich möchte gerne in der Product_listing und der product_info neben dem Brutto Preis auch den netto Preis ohne Umsatzsteuer anzeigen.

Kann mir jemand nen Tip geben wie man so etwas realisieren kann?

Viele Grüße und schon mal vielen Dank

Reiner

doggykgb
18.01.2010, 23:08
ne ganz dumme frage: wie willst du dich dann noch an das preisauszeichnungsgesetz halten wenn du brutto und netto anzeigst ?
neben jedem preis den text ob mir oder ohne MwSt ?
und wie geht das wenn endkunden gar keine nettopreise angezeigt werden dürfen ??

nur mal so ein paar gedanken die mir auf die schnelle gekommen sind

dima-office
18.01.2010, 23:28
also so viel mir bekannt ist, muss die Preisauszeichnung klar für den Kunden sein. Sprich es muss natürlich angegeben werden dass es der brutto preis incl der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist und der netto ohne diese. Meine Absicht is es den brutto preis gross und fett darzustellen und darunter den netto klein. Beides natürlich mit dem jeweiligen Zusatz. Da wir sowohl private als auch gewerbliche Kunden haben ist es für die letzte gruppe einfacher preisvergleiche durchzuführen da der Preis nicht umgerechnet werden muss und der Kunde sich auch nicht unbedingt anmelden muss um nettopreise zu sehen. Laut unserer IHK ist das in ordnung und das selbe machen wir auch schon seit jahren in unserem Ladengeschäft.

Rubbersale
18.01.2010, 23:35
Wieso so umständlich? Ich verstehe gerade den Grund nicht, was mich als Endverbraucher die Nettopreise interessieren.

Richte doch einfach einen Händler (Gewerbetreibende)-Bereich ein und aus die Maus.

Rechtlich gesehen musst du dich nur an einige Dinge halten. Hier mal eine kleine Hilfe:

Maßgeblich für die Beantwortung Ihrer Frage sind die Vorschriften der Preisangabeverordnung (PAngVO). Nach § 1 PAngVO sind gegenüber Letztverbrauchern die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und eventueller sonstiger Bestandteile zu zahlen sind. Dies sind die sogenannten Endpreise.

Eine Ausnahme gilt gemäß §9 Abs. 1 Nr. 1 PAngVO für Letztverbraucher, die die Ware oder Dienstleistung im Rahmen ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verwenden. Bei Handelsgeschäften, also Geschäften zu denen man Zutritt hat, ist nach der Vorschrift sicherzustellen, dass nur der genannte Personenkreis Zugang hat, wenn man von dieser Ausnahme Gebrauch machen möchte, also Nettopreise angeben möchte.

Im Bereich des Internets gilt grundsätzlich das Gleiche. Hierzu gibt es auch Rechtsprechung und ein mit Ihrem Fall vergleichbares Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.03.1998. Danach muss bei der Angabe von Nettopreisen ersichtlich werden, dass sich diese Preise nur an den Personenkreis des § 9 PAngVO beziehen, also sich auf Unternehmer und Gewerbetreibende beschränkt. Ein Privatkunde muss deutlich erkennen können, dass die Nettopreise sich nicht an ihn richten.

Sie sollten bei Ihrem Internet Angebot also darauf achten, dass Sie bei der Angabe von Nettopreisen deutliche Hinweise auf den Adressatenkreis anbringen. Möglicherweise könnten Sie einen Shopbereich für Unternehmer, Gewerbetreibende schaffen, den Sie klar abgrenzen vom übrigen Shopteil und auf dem Sie den klaren Hinweis auf den Adressatenkreis bringen.

Quelle: frag-einen-anwalt.de

dima-office
18.01.2010, 23:45
Hi und danke für den beitrag. Das mit dem Gewerbebereich ist soweit klar. Mir gehts nur darum gewerblichen Interessenten das ganze zu erleichtern ohne dass sie aich im Shop anmelden und sich legitimieren müssen. Dass es klar und kenntlich gestaltet werden muss ist ganz klar. Man will ja niemandem was vorgaukeln. Und ich glaube ne Abmahnung will ja auch niemand so wirklich haben.

Viele Grüße Reiner

HarryBoo
19.01.2010, 02:38
Hi und danke für den beitrag. Das mit dem Gewerbebereich ist soweit klar. Mir gehts nur darum gewerblichen Interessenten das ganze zu erleichtern ohne dass sie aich im Shop anmelden und sich legitimieren müssen. Dass es klar und kenntlich gestaltet werden muss ist ganz klar. Man will ja niemandem was vorgaukeln. Und ich glaube ne Abmahnung will ja auch niemand so wirklich haben.

Viele Grüße Reiner

Na siehste hier wird geholfen Geld zu sparen (Abmahnungen)!
Der gewerbliche Besucher wird mit der Mwst eh kein Problem haben und mit einem passenden Hinweis kann man ihn auch überreden sich anzumelden.

Verkauft wird im Shop und verkaufen das muss der Shopbetreiber! Also DU! Dann mache es.

JimBob
19.01.2010, 02:56
Wer sagt denn das man das abmahnen kann / darf ? Mit der richtigen Lösung ist es umsetzbar.

Die Lösung für die rechtliche Seite habe ich schon. Es fehlt nur noch die Umsetzung für den Shop.

dima-office
19.01.2010, 09:04
Ich denke auch wenn man es klar und sauber darstellt dann dürfte es kein Problem sein und auch zu keinen Abmahnungen kommen.

OK aber eigentlich wollte ich nicht über Abmahnungen und ob es gut ist diskutieren sondern einen Weg finden wie man es überhaupt darstellen kann.

Viele Grüße Reiner

Mortymer
19.01.2010, 10:33
Hi,
ich würde es auch eher anders herum machen, denn Du wirst dem gewerblichen Kunden ja nicht den gleichen Preis (nur netto) wie dem Endverbraucher berechnen.

Allerdings ist es andersherum genauso schwer, ich probierte lange bei Händlerkunden im Shop den Verkaufspreis als Bruttowert anzuzeigen, leider klappt es so wie es aussieht nur als netto.

Geht aber auch (obwohl es in meiner Branche einige gibt die brutto und netto nicht unterscheiden können).

Grüße
Carsten