rosimasstoffe
02.01.2010, 13:22
Mir ist heute eine Meldung vom Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 09.12.09 - VIII ZR 219/09 - insgesamt 3 Klauseln im Rahmen der Belehrung über das Rückgaberecht (gleichermaßen gültig für das Widerrufsrecht) entschieden. (http://www.ecombase.de/PRO/Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 09.12.09 - VIII ZR 219/09 - insgesamt 3 Klauseln im Rahmen der Belehrung über das Rückgaberecht (gleichermaßen gültig für das Widerrufsrecht) entschieden.)Händlerbund aufgefallen
"Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 09.12.09 - VIII ZR 219/09 - insgesamt 3 Klauseln im Rahmen der Belehrung über das Rückgaberecht (gleichermaßen gültig für das Widerrufsrecht) entschieden."
Die allzeit beliebte :1148117289: spuckt nichts aus laut Pressemitteilung liegt
das schriftliche Urteil noch nicht vor, weis jemand etwas genaueres?
"Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 09.12.09 - VIII ZR 219/09 - insgesamt 3 Klauseln im Rahmen der Belehrung über das Rückgaberecht (gleichermaßen gültig für das Widerrufsrecht) entschieden."
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das schriftliche Urteil noch nicht vor, weis jemand etwas genaueres?