SEO-FREAK
07.12.2010, 01:06
Wikileaks - Sicherheitskopie mit Risiko
Privatpersonen, die auf ihren Servern Mirror-Seiten von Wikileaks anlegen, können in Schwierigkeiten geraten. Das liegt etwa an einer Bestimmung des deutschen Strafrechts, die auch schon gegen Journalisten eingesetzt wurde. ......
Dennoch bittet Wikileaks darum, kopiert zu werden und hat unter wikileaks.ch eine Anleitung für die Betreiber von Servern veröffentlicht, wie ein solcher Mirror anzulegen ist. Geübte Anwender schaffen das innerhalb weniger Minuten. Sie müssen allerdings ein Pflichtfeld ankreuzen, neben dem steht: „Ich weiß, dass es gefährlich sein kann, wenn ich einen solchen Zugang zur Verfügung stelle und erkläre hiermit, dass ich dieses Risiko eingehen will.“ Doch wie groß ist die Gefahr, ins Visier der Behörden zu geraten?
Veröffentlichung selbst ist nicht strafbar
Grundsätzlich haften die Betreiber von Internetseiten für die Inhalte ihrer Angebote. Im Falle von Wikileaks also für mögliche – auch zivilrechtliche – Folgen der Veröffentlichung der teils geheimen Depeschen. Die eigentliche Veröffentlichung hingegen ist nicht strafbar, da der Straftatbestand des Geheimnisverrats sich lediglich gegen Amtspersonen richten kann, die von Amts wegen mit den Papieren zu tun haben. .........
Das deutsche Strafrecht kennt überdies die Beihilfe zum Geheimnisverrat für jene, die Amtsträger dabei unterstützen, vertrauliche oder geheime Dokumente zu veröffentlichen. Mit diesem Vorwurf sind Staatsanwälte in der Vergangenheit verschiedentlich auch gegen Journalisten vorgegangen, um die Veröffentlichung geheimer Papiere zu unterbinden oder nachträglich zu ahnden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat im Sommer einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Journalisten vor solcher Verfolgung schützt. Für Blogger und andere Privatpersonen gilt das nicht..........
Quelle:Wikileaks - Sicherheitskopie mit Risiko - fr-online.de/politik/spezials/wikileaks---die-enthuellungsplattform/sicherheitskopie-mit-risiko/-/4882932/4901116/-/index.html
Privatpersonen, die auf ihren Servern Mirror-Seiten von Wikileaks anlegen, können in Schwierigkeiten geraten. Das liegt etwa an einer Bestimmung des deutschen Strafrechts, die auch schon gegen Journalisten eingesetzt wurde. ......
Dennoch bittet Wikileaks darum, kopiert zu werden und hat unter wikileaks.ch eine Anleitung für die Betreiber von Servern veröffentlicht, wie ein solcher Mirror anzulegen ist. Geübte Anwender schaffen das innerhalb weniger Minuten. Sie müssen allerdings ein Pflichtfeld ankreuzen, neben dem steht: „Ich weiß, dass es gefährlich sein kann, wenn ich einen solchen Zugang zur Verfügung stelle und erkläre hiermit, dass ich dieses Risiko eingehen will.“ Doch wie groß ist die Gefahr, ins Visier der Behörden zu geraten?
Veröffentlichung selbst ist nicht strafbar
Grundsätzlich haften die Betreiber von Internetseiten für die Inhalte ihrer Angebote. Im Falle von Wikileaks also für mögliche – auch zivilrechtliche – Folgen der Veröffentlichung der teils geheimen Depeschen. Die eigentliche Veröffentlichung hingegen ist nicht strafbar, da der Straftatbestand des Geheimnisverrats sich lediglich gegen Amtspersonen richten kann, die von Amts wegen mit den Papieren zu tun haben. .........
Das deutsche Strafrecht kennt überdies die Beihilfe zum Geheimnisverrat für jene, die Amtsträger dabei unterstützen, vertrauliche oder geheime Dokumente zu veröffentlichen. Mit diesem Vorwurf sind Staatsanwälte in der Vergangenheit verschiedentlich auch gegen Journalisten vorgegangen, um die Veröffentlichung geheimer Papiere zu unterbinden oder nachträglich zu ahnden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat im Sommer einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Journalisten vor solcher Verfolgung schützt. Für Blogger und andere Privatpersonen gilt das nicht..........
Quelle:Wikileaks - Sicherheitskopie mit Risiko - fr-online.de/politik/spezials/wikileaks---die-enthuellungsplattform/sicherheitskopie-mit-risiko/-/4882932/4901116/-/index.html