SEO-FREAK
14.11.2009, 06:16
Abmahnung “Scout”-Domains durch die Scout24 AG (”Scout24-Marken”)
Die Scout24 AG, die verschiedene Online-Portale mit dem Bestandteil “Scout24″ u.a. in den Branchen Finanzen, Reisen, Automobil, Immobilien, Elektronik, Job und Partnerschaft betreibt und entsprechende Marken eingetragen hat, mahnt zunehmend Domaininhaber ab, deren Domains den Markenbestandteil “Scout24″ aufweisen. Betroffen waren etwa Domains wie “gebuehren-scout”, “site-scout” oder “solar-scout24″.
Hintergrund: Die Marke “Scout24″
Die Scout24 AG hat allein im deutschen Markenregister 26 Marken mit dem Bestandteil “Scout” eingetragen, z.B. „ImmobilienScout24“ (DE 30039371), „Job-Scout24“ (DE 30039369) und „Modulscout24“ (DE 30 723 565), sowie verschiedene Gemeinschaftsmarken, wie „FINANCESCOUT 24“ (EU 3383262), „AutoScout24“ (EU 3383254 + EU 5083589).
“Scout24″ vs “ -Scout”-Domain
Das LG Hamburg hat Anfang 2009 eine Verwechslungsgefahr zwischen “Scout24″-Marken und der Marke “solar-scout24″ bejaht (LG Hamburg, Urteil vom 24.02.2009 – 312 O 668/08).
Die Beklagte hatte die Bezeichnung “solarscout24″ beim DPMA als Marke u.a. für die “Vermittlung von Finanzdienstleistungen und Bereitstellung von Informationen über Finanzierung betreffend Energie- und Solartechnik” angemeldet. Nachdem auf eine Abmahnung durch die Scout24 AG die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert wurde, klagte die Scout24 AG auf Unterlassung, Einwilligung in die Rücknahme der Markenanmeldung und Erstattung der Abmahnkosten von 4.161 EUR aus einem Streitwert von 150.000 EUR.
Das LG Hamburg entschied zugunsten der Scout24 AG und sah eine Markenverletzung aufgrund der Verwechslungsgefahr in Form des Serienzeichens (”Scout24″) als gegeben. Die Besonderheit eines Serienzeichens liegt darin, dass es sowohl markenrechtlichen Schutz in Alleinstellung (”Scout24″) geniesst, als auch durch die Eintragung von Kombinationszeichen (”Immobilien-Scout24″).
Obwohl das Wort “Scout” ursprünglich im englischen Sprachraum einen Kundschafter oder Pfadfinder bezeichnet und damit für Produkt- und Dienstleistungsvergleiche im Internet beschreibend sein könnte, hielt das Gericht die Kombination “Scout24″ für ausreichend kennzeichnungskräftig, um Stammcharakter eines Serienzeichens zu sein. Auf die Frage der Schutzfähigkeit des Zeichens “Scout24″ kam es nicht an, da die Gerichte im Verletzungsprozess grundsätzlich von der Schutzfähigkeit der Marke auszugehen, sobald eine Zeichenkombination als deutsche oder auch als Gemeinschafts-Wortmarke eingetragen ist.
Das Gericht führte aus, dass die Scout24 AG auf Grund der breiten Nutzung in mindestens vier Zeichengruppen (lmmobilienscout24, Finanzscout24, AutoScout24 und JobScout24) den Stammbestandteil “Scout24″ etabliert habe, der damit eine überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft besitze.
Angesichts von einer überdurchschnittlichen Kennzeichenkraft der Klagemarke “Scout24″, einer Nutzung des Stammzeichens im Verletzerzeichen “solar-scout24″ und einer Identität in der Zeichenfolge sowie von einer hohen Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit bestand damit eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne.
Ganzer Artikel.: Quelle : http://www.markenmagazin.de/abmahnung-scou...scout24-marken/ (http://anonym.to/?http://www.markenmagazin.de/abmahnung-scout-domains-durch-die-scout24-ag-scout24-marken/)
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Hintergrund: Die Marke “Scout24″
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“Scout24″ vs “ -Scout”-Domain
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Angesichts von einer überdurchschnittlichen Kennzeichenkraft der Klagemarke “Scout24″, einer Nutzung des Stammzeichens im Verletzerzeichen “solar-scout24″ und einer Identität in der Zeichenfolge sowie von einer hohen Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit bestand damit eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne.
Ganzer Artikel.: Quelle : http://www.markenmagazin.de/abmahnung-scou...scout24-marken/ (http://anonym.to/?http://www.markenmagazin.de/abmahnung-scout-domains-durch-die-scout24-ag-scout24-marken/)
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