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Shop Support News Archive - Shopbetreiber News -> Forum : BSG: Hartz IV Nachzahlungen bei verspaetetem Antrag !


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30.10.2009, 05:48
Verspätete Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II führt nicht zur Verwirkung
BSG, vom 28.10.2009, Az. B 14 AS 56/08 R



Der Grundsicherungsträger muss darauf hinwirken, dass der Antragsteller unverzüglich klare und
sachdienliche Anträge stellt und unvollständige Angaben ergänzt. Für den antragstellenden Bürger
besteht im Verwaltungsverfahren die Verpflichtung mitzuwirken. So kann von ihm verlangt werden,
bestimmte Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers
Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. § 66 SGB-I sieht bei fehlender oder nicht
rechtzeitiger Mitwirkung die Sanktion der Leistungsversagung nur dann vor, wenn die dort genannten
Voraussetzungen erfüllt sind. (Pressemitteilung des Gerichts)

SGB-I § 16 Abs. 3; SGB-I § 66 Abs. 1; SGB-II § 37 Abs. 1; SGB-II § 37 Abs. 2; SGB-II § 41 Abs. 4

Quelle: Verspätete Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II führt nicht zur Verwirkung BSG: Hartz IV Nachzahlungen bei verspätetem Antrag ! (http://anonym.to/?http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=/rss/urteile/342175.html&docid=1-342175)