BGH Pressestelle News
25.04.2012, 21:01
"Hells Angels": Verbot zum Tragen von Motorradwesten in Gerichtsgebäuden nicht zu beanstanden (25.04.2012)
Das Verbot, während einer Gerichtsverhandlung Motorradwesten zu tragen, die die Zugehörigkeit als Mitglieder des Hells Angels Motorcycle Club demonstrieren, stellt weder einen Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs.1 GG) dar, noch werden die Betroffenen hierdurch in ihrem Recht auf ein faires Strafverfahren (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) verletzt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
(BVerfG, Beschluss vom 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11)
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(BVerfG, Beschluss vom 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11)
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