Shop Support News Archive - Shopbetreiber News -> Forum : Top Thema.: Anruf Von Herrn Zanier - Wegen "marke" Bei User
Hatte gerade eben Anruf von Herrn Zanier (kein Joke!):
Es geht um die Androhung einer Abmahnung wegen Nutzung des Wortes "xt-Commerce / xt:Commerceommerce" in einer Domain.
Er ist der Meinung, dass ich damit gegen Marke (gem. europäischen Markenschutzrecht) verstoße.
Er gibt mir, ab heute, eine Woche Zeit, meine Webiste offline zustellen.
Er sagt, das Wort kann in Texten verwendet werden. aber nicht in Domainnamen, auch wenn es in Zusammenstellung mit anderen Worten, wie: "dienstleistung", "service" o.ä. genutzt wird.
Mir ist aber nicht klar, wo der Fehler liegen soll. Da ich weder seine Schreibweise "xt:Commerce / xt-Commerce" noch sein Logo verwende, sondern Besucher, Kunden darauf aufmerksam machen möchte, dass ich für dieses Shopsystem Dienstleistungen erbringe.
Ich mache dort ausdrücklich darauf aufmerksam, dass weder die Shopsoftware,, noch irgendwelche Module verkaufe. Sondern eben nur meine Leistung.
Wie kann es sein, dass ich das Wort im Fließtext verwenden darf, aber nicht im Domainnamen in Verbindung mit dem Dienstleistungsbegriff?
:angry:
Viellenicht Dein Part SEO (Search Engine Optimizion - Suchmaschinenoptimierung ) seo-FREAK?
SEO-FREAK
09.09.2008, 12:56
PDF DOWNLOAD (http://anonym.to/?http://www.iq110.de/bellendorf-winger-xt-commerce-23.06.08.pdf)
das kann der herr zanier sich ja nochmal durchlesen - gilt für deutsche wie eu marke
herr zanier scheint da ein schlechtes gedächtnis zu haben ?
ansonsten wie gehabt - BELLO ZAHLT
herr zanier kann dir bitte post schicken - und du rufst mich und den L. Anwalt Hamm eben an wenn der bettelbrief angekommen ist
02381-402621 Bello
02381-91990 RAe Thiemo L. Anwalt Hamm
Ich übernehme die vollen Anwalts und Gernichtskosten
http://www.iq110.de/buh-zanier.png
Hallo, da find ich aber eigentlich das beschrieben, was der Herr Zanier gesagt hat, oder?
Meine den Abschnitt 3.1
Während dann wieder in Abschnitt 3.2 die gesamte Marke in Frage gestellt wird. Muss ich jetzt eine Umfrage starten, wieviel ITler die Abkürzung "xt" kennen? Oder muss das der Herr Zanier machen? Letzteres wäre mir lieber ? :D
skizzler
09.09.2008, 13:09
Die Marke wurde doch sowieso ausgetragen, odeR? Hängt das nicht zusammen?
kopfschüttel dass der immer noch nich aufgibt, die Geschnichte mal abhakt und versucht mit was "vernünftigem" geld zu machen...
Man kann sich auch selbst immer weiter fertig machen! vllt is derjenige masochistisch veranlagt.
solarlaus
09.09.2008, 13:13
''>ZITAT(cayuco @ Sep 9 2008, 12:48) 76220
Hatte gerade eben Anruf von Herrn Zanier (kein Joke!):
Es geht um die Androhung einer Abmahnung wegen Nutzung des Wortes "xt-Commerce / xt:Commerceommerce" in einer Domain.
Er ist der Meinung, dass ich damit gegen Marke (gem. europäischen Markenschutzrecht) verstoße.
[/b]
um welche domain handelt es sich denn?
Gerdi
''>ZITAT(Gerdi @ Sep 9 2008, 13:13) 76238
um welche domain handelt es sich denn?
Gerdi
[/b]
www.xt-Commerce / xt:Commerceommerce-support.de (http://anonym.to/?http://www.xt-Commerce / xt:Commerceommerce-support.de)
SEO-FREAK
09.09.2008, 13:31
xt-commerce-seo.de
xt-commerce-support-forum.de
xt-commercen.de
xt-Commerce / xt:Commerce-enterprise.de
xt-Commerce / xt:Commerce-onlineshop.de
xt-Commerce / xt:Commerce-shopforum.de
xt-Commerce / xt:Commerce-shopsoftware.de
xt-Commerce / xt:Commerce-shoptemplate.de
xt-Commerce / xt:Commerce-support-forum.de
dann kann er mir ja auch gleich mal post schicken - ich habe mir auch einige domains zugelegt - so ist das ja mal nicht.
mokkujin
09.09.2008, 13:32
Respekt an "BELLO" für den Einsatz in der Community, wollt ich mal loswerden, und das hat nichts mit schleimen zu tun !! Find das nur genial wenn jemand seinen Prinzipien vertritt & versucht durchzusetzen.
So nun meine Frage wurde die Marke nicht beim Patentamt abgemeldet ? Kann er dann überhaupt eine Abmahnung von seinem Rechtsanwalt schreiben lassen, oder ist das hinfällig ?!?
SEO-FREAK
09.09.2008, 13:40
warte bis der nächste aufruf zum spenden kommt - diesmal aber gleich bei L. Anwalt Hamm aufs konto der kanzlei - nicht das mir wieder einer das ordnungsamt und finanzamt schickt, wegen illegaler nutzung einer betriebsstätte....
könnte man an sich schon mit anfangen... mit der sammelaktion - bischen guthaben schadet nie - wer weiss wer als nächster dran glauben muss :-)
mokkujin
09.09.2008, 13:44
Stimmt man könnte so eine Kriegskasse aufmachen, in der jeder was rein wirft.
Wenn sich das häuft macht das sogar sinn ;-)
SEO-FREAK
09.09.2008, 13:54
ha, was sie alle wieder hier schreien :-)
astroloca
09.09.2008, 14:46
''>ZITAT(SEO (Search Engine Optimizion - Suchmaschinenoptimierung @ Sep 9 2008, 13:54) 76253 ha, was sie alle wieder hier schreien :-)
[/b] konto einrnichten, in newsletter bekanntgeben und wir können einzahlen, bin auch dabei
gruß
astroloca
guido78de
09.09.2008, 14:48
HIER
SEO-FREAK
09.09.2008, 14:55
Kanzlei K. & P.
KTO 16001216
BLZ 41050095
Verwendungszweck.: Kriegskasse Ecombase/Thiemo L. Anwalt Hamm
schiebe ich auch nochmal durchs nächste newsletter
kann ja jeden treffen - und eine starke community prügelt jeden aus allem wieder raus !
astroloca
09.09.2008, 15:01
''>ZITAT(SEO (Search Engine Optimizion - Suchmaschinenoptimierung @ Sep 9 2008, 14:55) 76269 Kanzlei K. & P.
KTO 16001216
BLZ 41050095
Verwendungszweck.: Kriegskasse Ecombase/Thiemo L. Anwalt Hamm
schiebe ich auch nochmal durchs nächste newsletter
kann ja jeden treffen - und eine starke community prügelt jeden aus allem wieder raus !
[/b] ja siehste, geht doch, erster betrag ist überwiesen :)
gruß
astroloca
SEO-FREAK
09.09.2008, 15:06
haste auch nen anruf bekommen :-) ( duck )
Wie dämlich ist das denn? Wenn die sich das tatsächlich noch trauen, hast du meine Unterstützung.
@Volker: War da nicht heute ein Termin zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch Guido Winger?
mokkujin
09.09.2008, 16:21
Wow da muss ich mal sagen das wurde schnell umgesetzt, kann zwar nur einen kleinen Teil Spenden aber das mach ich heute Abend wenn ich min HBCI in Reichweite habe ;)
SEO-FREAK
09.09.2008, 16:31
naja, wird ja langsam zeit das wir mal nägel mit köpfen machen
aus ecombase picken die keinen mehr raus und führen den vor, basta
@ cayuco
Deine Seite ist bei mir etwas zermanscht (FF3.01 + WIN XP SP3) - geht erst wenn ich die Schriftgrösse 2x verkleiner
SEO-FREAK
09.09.2008, 16:43
''>ZITAT(Comicha @ Sep 9 2008, 16:38) 76320
@ cayuco
Deine Seite ist bei mir etwas zermanscht (FF3.01 + WIN XP SP3) - geht erst wenn ich die Schriftgrösse 2x verkleiner
[/b]
TARNUNG !
der hat gedacht, der zanier merkt das so nicht ( rofl )
astroloca
09.09.2008, 17:34
''>ZITAT(SEO (Search Engine Optimizion - Suchmaschinenoptimierung @ Sep 9 2008, 15:06) 76276 haste auch nen anruf bekommen :-) ( duck )[/b] :D :D neeee, den würden eh dann meine Kunden kriegen, ich erschein da ja nurgendwo :D :D
aber ich finds einfach gut, wie du die dinge in die Hand nimmst. Andere jammern immer nur ohne was tun
deshalb!
gruß
astroloca
''>ZITAT(Comicha @ Sep 9 2008, 16:38) 76320
@ cayuco
Deine Seite ist bei mir etwas zermanscht (FF3.01 + WIN XP SP3) - geht erst wenn ich die Schriftgrösse 2x verkleiner
[/b]
Hab jetzt die Schriftgröße von 95% auf 85% runtergesetzt. Jetzt müsste es besser passen.
Oder?
martin_the_joiner
09.09.2008, 19:05
''>ZITAT(SEO (Search Engine Optimizion - Suchmaschinenoptimierung @ Sep 9 2008, 14:55) 76269
Kanzlei K. & P.
KTO 16001216
BLZ 41050095
Verwendungszweck.: Kriegskasse Ecombase/Thiemo L. Anwalt Hamm
schiebe ich auch nochmal durchs nächste newsletter
kann ja jeden treffen - und eine starke community prügelt jeden aus allem wieder raus !
[/b]
So, hab mal ne kleine Spende getätigt.
Und damit es kein Einzeiler ist, füge ich diesen Satz noch hinzu !!
Dürfte mich zwar in Sachen XT-commerce nicht betreffen,
finde aber die Aktion ansonsten schon super.
Da haben wir doch in der ShopCommunity vor Monaten schon mal drüber gesprochen,
nur ging's damals allgemein um Abmahnungen.
Hab jetzt trotzdem auch mal' nen kleinen Betrag überwiesen.
Wird sich schon ein guter Zweck dafür finden.
Hooter
SEO-FREAK
10.09.2008, 06:35
da dürft ihr von ausgehen !
jeder armen sau die post bekommt wird geholfen - und allen die hier auf ecombase ihr unwesen treiben - stehe ich persönlich mit meiner zeit, meinem wissen, meinem geld, meinem hab und gut zur verfügung - sobald die post aus götzens österreich oder hamburg bekommen.
das geht dann ständig in den kanal Kanzlei K. & P. - das wird unser ganz privater Anwalt ( Kanzlei mit 4 Standorten und 120 Anwälten ) immer wenn es um Streitigkeiten mit Winger & Zanier gehen wird.
bis sie es gelernt haben.
aus der gruppe wird keiner mehr herausgepickt !
hier ist keiner alleine !
wir sind eine starke community !
ihr müsst nur mitmachen !
inforoth
10.09.2008, 08:47
Servus aus Berlin!
Ihr habt mich gerade motiviert und so habe ich gerade die Domain:
xt-commerce-coaching.de
bestellt.
Kleine Spende an den Kriegs-Fond eben überwiesen :-) (Mag sowas ....)
Bekomme ich da einen Spenden-Beleg?
SEO-FREAK
10.09.2008, 08:51
''>ZITAT(inforoth @ Sep 10 2008, 8:47) 76527
Servus aus Berlin!
Ihr habt mich gerade motiviert und so habe ich gerade die Domain:
xt-commerce-coaching.de
bestellt.
Kleine Spende an den Kriegs-Fond eben überwiesen :-) (Mag sowas ....)
Bekomme ich da einen Spenden-Beleg?
[/b]
muss ich mal den L. Anwalt Hamm fragen wie wir das machen. die werden sich heute jedenfalls über "komische geldeingänge" wundern - hab das mal in eigenreigie ins leben gerufen ( was geben die auch ihre bankverbindung auf den briefen mit an ) :-)
kläre ich nachher !
''>ZITAT(cayuco @ Sep 9 2008, 12:48) 76220 Hatte gerade eben Anruf von Herrn Zanier (kein Joke!):
[/b]
Zanier hat gar keine Markenrechte, die liegen, wenn überhaupt, bei Guido Winger.
Hat er denn eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung nachgewiesen, dass er Herrn Winger in dieser Angelegenheit vertreten darf?
Irgendwie scheinen die die ganzen Schriftsätze und Urteile nicht gelesen zu haben, oder nicht zu verstehen.
Ebenso §§ 23,24 Markengesetz.
Und lernfähig ist man da offenbar auch nicht: immer mit dem Kopf auf dieselbe Stelle der Wand. Ist wohl zu schön, wenn der Schmerz nachlässt.
Nach 9 Monaten und einigen 1.000 verbrannten EURO später, einem drohenden Haftbefehl sollte doch endlich ein Lerneffekt zu verspüren sein....
SEO-FREAK
11.09.2008, 07:32
''>ZITAT(avenger @ Sep 11 2008, 7:18) 76823
Zanier hat gar keine Markenrechte, die liegen, wenn überhaupt, bei Guido Winger.
Hat er denn eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung nachgewiesen, dass er Herrn Winger in dieser Angelegenheit vertreten darf?
Irgendwie scheinen die die ganzen Schriftsätze und Urteile nicht gelesen zu haben, oder nicht zu verstehen.
Ebenso §§ 23,24 Markengesetz.
Und lernfähig ist man da offenbar auch nicht: immer mit dem Kopf auf dieselbe Stelle der Wand. Ist wohl zu schön, wenn der Schmerz nachlässt.
Nach 9 Monaten und einigen 1.000 verbrannten EURO später, einem drohenden Haftbefehl sollte doch endlich ein Lerneffekt zu verspüren sein....
[/b]
mal ne schöne KUR machen... ???
http://www.ecombase.de/_SHOPS/guido-was-here.jpg
''>ZITAT(SEO (Search Engine Optimizion - Suchmaschinenoptimierung @ Sep 9 2008, 14:55) 76269
Kanzlei K. & P.
KTO 16001216
BLZ 41050095
Verwendungszweck.: Kriegskasse Ecombase/Thiemo L. Anwalt Hamm
schiebe ich auch nochmal durchs nächste newsletter
kann ja jeden treffen - und eine starke community prügelt jeden aus allem wieder raus !
[/b]
Das ist sehr gut, sowas gefällt mir!
Habe soeben meinen bescheidenen Anteil gespendet.
Btw lieber Admin, schönes KUR Bild, interessante Wandgestaltung:)
SEO-FREAK
11.09.2008, 10:18
ich kriege jedesmal nen anfall wenn ich dein avatar sehe.
ich bin gestern bald vor lachen vom stuhl gefallen !
http://www.ecombase.de/forum/uploads//av-13991.jpg
Sach mal Volker,
wirds auch eine Einzahlmöglichkeit per Paypal geben?
Wäre schön wenn Du das organisieren könntest.
Schönen Gruß
Maik alias Xeven
''>ZITAT(SEO (Search Engine Optimizion - Suchmaschinenoptimierung @ Sep 11 2008, 10:18) 76890
ich kriege jedesmal nen anfall wenn ich dein avatar sehe.
ich bin gestern bald vor lachen vom stuhl gefallen !
http://www.ecombase.de/forum/uploads//av-13991.jpg
[/b]
Hehe, is schön ne?
Suuuper Geschäftsidee, muß ma ernsthaft drüber nachdenken das übers Inet aufzuziehen.
Aber dann im GANZ großem Stil sag ich Dir!
Dat wird nen Dukatenkacker, mit Sicherheit....
SEO-FREAK
11.09.2008, 12:05
''>ZITAT(Xeven @ Sep 11 2008, 10:54) 76898
Sach mal Volker,
wirds auch eine Einzahlmöglichkeit per Paypal geben?
Wäre schön wenn Du das organisieren könntest.
Schönen Gruß
Maik alias Xeven
[/b]
grieskamp@cms-myway.de
benutzername angeben ich leite das dann mit beleg weiter
storm1980
13.09.2008, 18:37
So, hab mal ne kleine Paypal-Spende getätigt.
:D :D
SEO-FREAK
13.09.2008, 19:17
"Firma" Dankt !
Gebe ich kompletto durch - an RAe Thiemo L. Anwalt Hamm
muss eh mal anfragen was da zusammen gekommen ist...
''>ZITAT(cayuco @ Sep 9 2008, 12:48) 76220
Hatte gerade eben Anruf von Herrn Zanier (kein Joke!):
Es geht um die Androhung einer Abmahnung wegen Nutzung des Wortes "xt-Commerce / xt:Commerceommerce" in einer Domain.
Er ist der Meinung, dass ich damit gegen Marke (gem. europäischen Markenschutzrecht) verstoße.
Er gibt mir, ab heute, eine Woche Zeit, meine Webiste offline zustellen.
Er sagt, das Wort kann in Texten verwendet werden. aber nicht in Domainnamen, auch wenn es in Zusammenstellung mit anderen Worten, wie: "dienstleistung", "service" o.ä. genutzt wird.
Mir ist aber nicht klar, wo der Fehler liegen soll. Da ich weder seine Schreibweise "xt:Commerce / xt-Commerce" noch sein Logo verwende, sondern Besucher, Kunden darauf aufmerksam machen möchte, dass ich für dieses Shopsystem Dienstleistungen erbringe.
Ich mache dort ausdrücklich darauf aufmerksam, dass weder die Shopsoftware,, noch irgendwelche Module verkaufe. Sondern eben nur meine Leistung.
Wie kann es sein, dass ich das Wort im Fließtext verwenden darf, aber nicht im Domainnamen in Verbindung mit dem Dienstleistungsbegriff?
:angry:
Viellenicht Dein Part SEO (Search Engine Optimizion - Suchmaschinenoptimierung ) seo-FREAK?
[/b]
wie schaut es denn aus ?
Post bekommen ???
Hallo SEO (Search Engine Optimizion - Suchmaschinenoptimierung ) seo-FREAK,
nee hab keine Post bekommen (noch nicht ?!).
Es sind ja keine (gemäß telefonischer Auskunft des Anwalts) Thema relevanten Inhalte mehr hinterlegt. Somit hat Zanier errenicht, was er wollte. Schaun wir mal ob noch was wegen der Domain passiert.
Der Anwalt meinte noch am Telefon, dass europäisches Markenrecht durchaus auch in Deutschland gilt.
Somit ist die Nutzung von "xt-Commerce / xt:Commerceommerce" in Logos, Domains, etc. durchaus eine Markenverletzung. In Fließtexten hingegen kann dieses Wort genutzt werden. Wie bei "xt-Commerce / xt:Commerce"-Domains (Du hast ja auch diese Form gewählt) - diese Form hingegen ist frei nutzbar.
Manchmal klaffen Meinungen eben ziemlich auseinander. Macht nix, kann xtCommerce Support auch anderweitig anbieten. EIN Österreicher, der in Deutschland gewinnt renicht in der Geschnichte, oder? ;)
khan_thep
13.09.2008, 22:10
ich für meinen teil wette, daß du keine post bekommen wirst.
wenn die was "könnten", dann würden sie nicht "nur" anrufen - bellende hunde beissen nicht.
Nee, wie gesagt, jetzt rechne ich auch nicht mehr damit.
Manche Dinge relativieren sich, wenn es in die Praxis geht. Das lernt man mit den Jahren. Deshalb hatte ich hier ja irgendwo geschrieben, dass ich mich nicht für die Gardinen anderer interessiere.
Und was die bellenden Hunde angeht - manche hören auch mal auf zu bellen. Und dann ?
khan_thep
13.09.2008, 23:31
wärst du im beistz einer eingetragenen deutschen marke und hättest du bereits erfolgreich abgemahnt oder geklagt und würdest du zur WundZ Dukatenzählerkolchose dazugehören, dann würdest du nicht anrufen und drohgebärden von dir geben, denn dann hätetst du bereits ähnliche prozesse gewonnen und würdest daraus kohle ziehen und dich zahlen lassen. solange die leute wie bei den datenwachschutzdrohgebärden zusammenbrechen, schaffen die sich damit ihr eigenes recht, genauso, wie se uns alle jahrelang mit ihrer gpl-interpretation verarscht haben.
ok, also ich drück dir die daumen und bello steht dir da ja eh bei, der weiß auch warum. eine europäische marke, die nun mal in DE net eingetragen ist ist in DE auch nix wert. und was das deutsche markenamt dazu meint, siehst du ja gerade auf der ecombase-einstiegsseite oben rechts - keine schutzwürdigkeit erlangt, zusammensetzung aus allgemeinsprachlichen begriffen - so einen lapsus muss man erstmal hinbekommen.
LG & N8
Chris
Nun ja, ist aber so, dass der Anwalt aus Hamm was ganz anderes zu mir am Telefon gesagt hat. Klang insgesammt viel ruhiger seine Meinung.
SEO-FREAK
14.09.2008, 01:22
dann iss gut und bello nimmt die scharfen edelstahl beisserchen auch wieder aus dem maul.
bin ++fast immer++ ein reiner notwehr beisser
stratec24
14.09.2008, 01:40
@goldmember
Deine Auffassung zum Markenschutz dürfte wohl etwas danebengehen:
Die Gemeinschaftsmarke ist einheitlich, d.h. sie ist im gesamten Gebiet der Gemeinschaft wirksam (Grundsatz der Einheitlichkeit der Gemeinschaftsmarke). Sie verleiht dem Inhaber das ausschließliche Recht, Dritten im geschäftlichen Verkehr die Verwendung des Zeichens zu untersagen.
Das bedeutet, das eine beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante / Spanien eingetragene Marke (und irgendwelche XTC Marken - frag mich jetzt bitte nicht nach der genauen Marke - sind dort eingetragen) grundsätzlich Schutz in allen EU-Ländern genießt, auch ohne nochmals als nationale Marke eingetragen zu sein. Dafür ist der Spaß halt auch teurer. Aber manchmal bekommt man dann auch dafür das, was der deutsche Amtsschimmel abgelehnt hat...
- Keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung -
SEO-FREAK
14.09.2008, 02:09
''>ZITAT(Rainer65 @ Sep 14 2008, 1:40) 77943
@goldmember
Deine Auffassung zum Markenschutz dürfte wohl etwas danebengehen:
Die Gemeinschaftsmarke ist einheitlich, d.h. sie ist im gesamten Gebiet der Gemeinschaft wirksam (Grundsatz der Einheitlichkeit der Gemeinschaftsmarke). Sie verleiht dem Inhaber das ausschließliche Recht, Dritten im geschäftlichen Verkehr die Verwendung des Zeichens zu untersagen.
Das bedeutet, das eine beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante / Spanien eingetragene Marke (und irgendwelche XTC Marken - frag mich jetzt bitte nicht nach der genauen Marke - sind dort eingetragen) grundsätzlich Schutz in allen EU-Ländern genießt, auch ohne nochmals als nationale Marke eingetragen zu sein. Dafür ist der Spaß halt auch teurer. Aber manchmal bekommt man dann auch dafür das, was der deutsche Amtsschimmel abgelehnt hat...
- Keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung -
[/b]
deine liegt auch daneben !
§ 23 MarkenG - Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgeschäft
Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr
1. dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,
2. ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder
3. die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,
sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.
§ 24 MarkenG - Erschöpfung
(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.
(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist.
nen scheiss haben die !
und. bei der marke ist immer noch das novum zu bewundern - das es eine marke ist - die es so gar nicht geben dürfte
http://www.iq110.de/buh-zanier.png
einfach mal das GRÜNE DURCHLESEN !
und genau deshalb dürfen auch alle - domains mit xt + commerce + ? anmelden und benutzen !
ich hatte schon überlegt ob ich mir die marke mal aufs klopapier drucken lasse - aber bei 57 cent die rolle und einer abnahme von 5000 stück hat sich das für so ein wertloses bildchen einfach nicht gelohnt
SEO-FREAK
14.09.2008, 02:24
''>ZITAT(cayuco @ Sep 13 2008, 23:41) 77936
Nun ja, ist aber so, dass der Anwalt aus Hamm was ganz anderes zu mir am Telefon gesagt hat. Klang insgesammt viel ruhiger seine Meinung.
[/b]
die haben ja eine marke - unbestritten.
man muss nur mal bis zum ende durchklagen - und dann schauen wir mal ob da nicht am ende auch ein zwangs austrag erfolgen wird ? die müssen nur die vorlage liefern - dann exorziere ich auch das mal durch.
beide worte bestehen aus worten mit freihaltebedürfnis, so eine marke hätte niemals eingetragen werden dürfen.
übrigens sagt das selbe gernicht ja auch noch
selbst wenn die marke okay wäre, hätte der "verstoß" gar nicht stattfinden können, weil, xt:Commerce / xt-Commerce da gar nicht drin ist - sondern support
das war ein lenichter wink mit dem zaunpfahl, das die marke bisher gar nicht sachgebunden verwendet wurde - noch ein grund zum austragen.
stratec24
14.09.2008, 02:28
Hey Bello,
das wärs doch... lass die Rollen drucken - aber mit dem Eintrag aus dem europäischen Markenregister drunter. Dann verkaufst Du die hier in der Community für 1,50 EUR. So kommt Geld in die Kriegskasse und wir putzen uns - zur Wertschätzung - jeden Morgen mit dem Gedruckten den Allerwertesten ab
SEO-FREAK
14.09.2008, 02:36
tja, genau das war plan A - aber genau das darf ich nicht.
auch ne unseriöse marke darf man nicht zum hintern ausputzen aufs klopapier drucken lassen und verschenken - wenn man ein support forum betreibt das genau support für diese software macht
man darf das auch nicht verwechseln.
xt:Commerce / xt-Commerce - da habe ich gar nichts gegen. die FIRMA xt:Commerce / xt-Commerce GbR/GmbH - mit der habe ich so meine problemchen !
die software kann da nix zu - die gehört ja auch der community - also allen - und die werde ich sicher auch nicht verunglimpfen wollen !
Hallo, um der Diskussion einen (viellenicht!) Abschluss zu geben:
Habe heute Post von Herrn RA Thiemo L. Anwalt Hamm erhalten, daraus möchte ich zitieren:
''>ZITAT</div>"Es verhält sich so, dass die Marke xt:commerce als Gemeinschaftsmarke für Herrn Guido Winger - einen Gesellschafter der xt-Commerce / xt:Commerceommerce GmbH - eingetragen ist.
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 19.06.2001 - 4U 32/01 - festgestellt, dass eine Domain dann verletzend wirkt, wenn eine akute Verwechslungsgefahr mit der geschützten Marke besteht und der Bereich, der sich dem Internetnutzer bei Anwahl eröffnet, mit dem Geschäftsfeld des Markeninhabers kollidieren könnte.
Bei Ihrer Webiste verhielt es sich so, dass Ihre Dienste teilidentisch mit denen der xt-Commerce / xt:Commerceommerce GmbH sind."[/b]
Ich möchte mich an dieser Stelle bei Bello für die Telefonnummer und bei Herrn RA Thiemo L. Anwalt Hamm für die Mühe bedanken. Denke, dass das, trotz negativer Auskunft, einen Beitrag in die Kriegskasse wert ist. (erfolgt Montag).
Ich habe die Dikussion nicht so ganz mitverfolgt, aber da ich selbst schon mal einer Markenrechtsverletzung beschuldigt wurde kann ich dazu sagen, das zwischen einer Bildmarke, einer Bild/Text Marke und einer generellen Marke rechtlich ein erheblicher Unterschied besteht.
Soviel Damals herauskam, ist die generelle Marke sowas wie ein unumstößliches Recht auf den Namen und die Verwertung im eingetragenen Bereich, und wenn die als europaweite Marke eingetragen ist gilt sie automatisch auch in Deutschland als gültig, nur eine solche Marke wird sehr genau geprüft vor sie zugelassen wird und die Kosten sind Hoch, dagegen ist eine Bildmarke für ein paar hundert Euro zu bekommen, ist aber, vereinfach gesagt; nicht viel mehr als ein Logo Schutz.
Siehe hierzu auch http://www.dpma.de/marke/markenschutz/index.html (http://anonym.to/?http://www.dpma.de/marke/markenschutz/index.html) , auf den Seiten des deutschen Patentamtes und den darauf verlinkten seiten wird recht Gut und ausführlich erklärt was die verschiendenen Marken rechtlich bedeuten und wo ihre Grenzen sind.
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