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Shop Support News Archive - Shopbetreiber News -> Forum : Xtcommerce Und Die Gpl


Felix Schwarz
09.08.2006, 10:44
Hier also der ausgelagerte Thread von Version 3.04 Sp2 Wurde Veröffentlnicht ... (http://www.ecombase.de/forum/index.php?showtopic=625) (Update-Forum):

''>ZITAT(bkausbk @ Aug 9 2006, 10:18) 8430finde es bedauerlich dass man nichteinmal mehr Links zu GPL Code posten darf ... [/b]

Ich kann die Forenbetreiber gut verstehen - selbst wenn man gute Gewinnchancen vor Gernicht hätte, wer will sich den Stress freiwillig antun. Und man findet ja auch die Downloads recht einfach.

''>ZITAT</div>Wie auch immer, ich werde mal dieser xtc Gbr schreiben und nachfragen ob die wirklich etwas dagegen habe dass man ihren Quellcode veröffentlnicht. Ist dem so, werde ich mal den Originalrechteinhaber von osCommerce kontaktieren ... der hat da nämlich auch noch ein Wörtchen mitzureden.[/b]

Soweit ich weiß, haben die sich schon vor Gernicht getroffen:
Siehe admin/includes/footer.php: "LG Hamburg from 28th February 2003 / AZ 308 O 70/03"
Allerdings gab es in dem Fall kein Urteil (auch wenn mz das so bezeichnet), sondern nur einen Vergleich. Ich wäre allerdings an einer Urteilsabschrift sehr interessiert.
Ich denke aber auch, dass sie auf der Basis der GPL keine Handhabe gegen dich haben. Aber wie schon geschrieben, es gibt ja auch noch andere Schutzrechte.

''>ZITAT</div>Im Übrigen, Bilder können genauso wie Texte unter GPL gestellt werden.[/b]

Deswegen auch meine Verbesserung mit dem Zusatz "automatisch". Unabhängig davon finde ich die GPL für Nnicht-Quelltext allerdings eher ungeeignet. Hier bevorzuge ich die Creative Commons-Lizenzen.

fs

baracuda
09.08.2006, 15:05
''>ZITAT(Felix Schwarz @ Aug 9 2006, 10:44) 8432Soweit ich weiß, haben die sich schon vor Gernicht getroffen:
Siehe admin/includes/footer.php: "LG Hamburg from 28th February 2003 / AZ 308 O 70/03"
Allerdings gab es in dem Fall kein Urteil (auch wenn mz das so bezeichnet), sondern nur einen Vergleich. Ich wäre allerdings an einer Urteilsabschrift sehr interessiert.[/b]
Was war früher im footer? Was hat sich geändert?

genndus
09.08.2006, 19:16
Hallo,

die GPL Betreffend
LG München LG München, v. 19.05.2004 - 21 O 6123/04 - ("GPL")
http://www.internetrecht-rostock.de/urhebe...lg-muenchen.htm (http://anonym.to/?http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht23-gpl-lg-muenchen.htm)

http://www.kuselit.de (http://anonym.to/?http://www.kuselit.de) bis 31.08.06 kostenlose Suche nach Fundstellen in Fachzeitschrifften möglich.
Werde mir mal Kopien der zutreffenden Artikel besorgen.

http://www.retosphere.de/opensource/Rechts...Open_Source.pdf (http://anonym.to/?http://www.retosphere.de/opensource/Rechtsfragen_von_Open_Source.pdf)

Also die GPL hat auch in Deutschland zumindest mal ihre Gültigkeit.
Die Freie Weitergabe und GPL Lizenz der Software streitet bei xtc ja auch zur Zeit niemand ab.
Es dürfen nur keine Beschreibungen und Texte aus deren Forum und so kopiert werden.

Zu LG Hamburg from 28th February 2003 / AZ 308 O 70/03 finde ich auch bei Kuselit.de leider nichts.
Der Footer ist mir aber eigentlich so egal wie ein Stück trockenes Weißbrot.

Gruß
genndus

Felix Schwarz
09.08.2006, 19:52
''>ZITAT(baracuda @ Aug 9 2006, 15:05) 8455Was war früher im footer? Was hat sich geändert?[/b]

AFAIK ging es darum, ob die xt:C GbR xt:Commerce / xt-Commerce anstatt osCommerce dort reinschreiben darf.

Streitwert war AFAIK 5000 Mark. Mehr zu Rechtsstreitigkeiten rund um osC/xtC/.. auch im olCommerce-Forum: http://www.ol-commerce.de/modules/newbb/vi...36&forum=22 (http://anonym.to/?http://www.ol-commerce.de/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=936&forum=22). Insbesondere finde ich interessant, dass die xt:C jetzt versuchte, einen Streitwert von 100000 Euro durchzusetzen - das erhöht das Prozessrisiko doch schon "etwas".

fs

SEO-FREAK
22.06.2008, 15:10
Die Urteile aus dem Fall Tomallik ( OL-Commerce ) u.a. sind hier nachzulesen

http://internet-inter.net/xtCommerce-Popoc...7-2008-f12.html (http://anonym.to/?http://internet-inter.net/xtCommerce-Popoclub-2007-2008-f12.html)
zwar ein alter hut - aber so bekommt das ding ein ende und niemand muss spekulieren

einen Streitwert von 100000 Euro durchzusetzen - das erhöht das Prozessrisiko doch schon "etwas".
auch 400.000€ haben mich nicht abgehalten...

von mir aus auch 1 mio, 2 oder 5.

die elemantaren dinge im leben eines mannes

zeuge ein kind
pflanze einen baum
verkaufe nie deine eier