Felix Schwarz
09.08.2006, 10:44
Hier also der ausgelagerte Thread von Version 3.04 Sp2 Wurde Veröffentlnicht ... (http://www.ecombase.de/forum/index.php?showtopic=625) (Update-Forum):
''>ZITAT(bkausbk @ Aug 9 2006, 10:18) 8430finde es bedauerlich dass man nichteinmal mehr Links zu GPL Code posten darf ... [/b]
Ich kann die Forenbetreiber gut verstehen - selbst wenn man gute Gewinnchancen vor Gernicht hätte, wer will sich den Stress freiwillig antun. Und man findet ja auch die Downloads recht einfach.
''>ZITAT</div>Wie auch immer, ich werde mal dieser xtc Gbr schreiben und nachfragen ob die wirklich etwas dagegen habe dass man ihren Quellcode veröffentlnicht. Ist dem so, werde ich mal den Originalrechteinhaber von osCommerce kontaktieren ... der hat da nämlich auch noch ein Wörtchen mitzureden.[/b]
Soweit ich weiß, haben die sich schon vor Gernicht getroffen:
Siehe admin/includes/footer.php: "LG Hamburg from 28th February 2003 / AZ 308 O 70/03"
Allerdings gab es in dem Fall kein Urteil (auch wenn mz das so bezeichnet), sondern nur einen Vergleich. Ich wäre allerdings an einer Urteilsabschrift sehr interessiert.
Ich denke aber auch, dass sie auf der Basis der GPL keine Handhabe gegen dich haben. Aber wie schon geschrieben, es gibt ja auch noch andere Schutzrechte.
''>ZITAT</div>Im Übrigen, Bilder können genauso wie Texte unter GPL gestellt werden.[/b]
Deswegen auch meine Verbesserung mit dem Zusatz "automatisch". Unabhängig davon finde ich die GPL für Nnicht-Quelltext allerdings eher ungeeignet. Hier bevorzuge ich die Creative Commons-Lizenzen.
fs
''>ZITAT(bkausbk @ Aug 9 2006, 10:18) 8430finde es bedauerlich dass man nichteinmal mehr Links zu GPL Code posten darf ... [/b]
Ich kann die Forenbetreiber gut verstehen - selbst wenn man gute Gewinnchancen vor Gernicht hätte, wer will sich den Stress freiwillig antun. Und man findet ja auch die Downloads recht einfach.
''>ZITAT</div>Wie auch immer, ich werde mal dieser xtc Gbr schreiben und nachfragen ob die wirklich etwas dagegen habe dass man ihren Quellcode veröffentlnicht. Ist dem so, werde ich mal den Originalrechteinhaber von osCommerce kontaktieren ... der hat da nämlich auch noch ein Wörtchen mitzureden.[/b]
Soweit ich weiß, haben die sich schon vor Gernicht getroffen:
Siehe admin/includes/footer.php: "LG Hamburg from 28th February 2003 / AZ 308 O 70/03"
Allerdings gab es in dem Fall kein Urteil (auch wenn mz das so bezeichnet), sondern nur einen Vergleich. Ich wäre allerdings an einer Urteilsabschrift sehr interessiert.
Ich denke aber auch, dass sie auf der Basis der GPL keine Handhabe gegen dich haben. Aber wie schon geschrieben, es gibt ja auch noch andere Schutzrechte.
''>ZITAT</div>Im Übrigen, Bilder können genauso wie Texte unter GPL gestellt werden.[/b]
Deswegen auch meine Verbesserung mit dem Zusatz "automatisch". Unabhängig davon finde ich die GPL für Nnicht-Quelltext allerdings eher ungeeignet. Hier bevorzuge ich die Creative Commons-Lizenzen.
fs