BDK rät dazu, die Kanzlei U+C wegen Erpressung anzuzeigen
BDK rät dazu, die Kanzlei U+C wegen Erpressung anzuzeigen
Die Kanzlei U+C will am 1. September im Internet bis zu 150.000 Datensätze von abgemahnten Personen veröffentlichen. Man beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Veröffentlichung von Gegnerlisten zulässig sei. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sieht dies als Erpressungsversuch und mittelalterlichen Pranger an und rät Betroffenen, die Kanzlei anzuzeigen
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